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Abfalltransport: Landesregierung hat Vereinfachungen beschlossen

Der Abfalltransport soll für 17.000 Südtiroler Betriebe auch in Zukunft ohne großen bürokratischen und finanziellen Aufwand möglich sein. Die Landesregierung hat deshalb heute (23. Mai) zwei Abkommen – eines mit den Wirtschaftsverbänden, eines mit dem Bauernbund – genehmigt, die den Transport der eigenen Abfälle auch weiterhin ohne Eintragung in das staatliche Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ermöglichen.

Die zwei Abkommen zur Vereinfachung des Transports der eigenen Abfälle sollen den Betrieben die Entsorgung der eigenen Abfälle überhaupt erst ermöglichen. Insgesamt sind in Südtirol 17.000 Betriebe von der Abfalltransport-Problematik betroffen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle laut einer staatlichen Bestimmung nicht mehr ohne Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe transportieren bzw. zur Entsorgung bringen dürfen. Landeshauptmann Luis Durnwalder erklärte heute bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung: „Die Eintragung in das Verzeichnis ist mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden, kostet 250 Euro und dann 50 Euro pro Jahr. Damit diese Kosten und auch der bürokratische Aufwand abgewendet wird, hat die Landesregierung heute per Beschluss zwei Abkommen verabschiedet, die auch in Zukunft einen Abtransport der Abfälle mit einem angemessenen Aufwand ermöglicht.“

Im Detail hat die Landesregierung ein Abkommen zwischen Land, Bauernbund und Gemeindenverband sowie eines zwischen dem Land und den anderen Wirtschaftssektoren genehmigt. Die Abkommen sehen vor, dass die Unternehmen beim Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle sowie der dem Hausmüll gleichgestellten Abfälle von der  Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ausgenommen sind. Eine Ausnahme ist auch beim Transport der gefährlichen Abfälle wie z.B. der Pflanzenschutzmittel vorgesehen: Diese können vier Mal im Jahr mit einer Menge von 30 kg oder 30 Liter pro Tag sowie höchstens 100 kg oder 100 Liter pro Jahr zu einer öffentlichen Sammelstelle  gebracht oder einer ermächtigten Firma übergeben werden, ohne dass der Betrieb in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingetragen werden muss.

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