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Landesregierung legt Voraussetzungen für Windkraftanlagen fest
Die Windenergie kann in Südtirol genützt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen – von der Windstärke bis zum Standort – erfüllt sind. Dies hat die Landesregierung heute (16. Mai) beschlossen und damit in den vor einer Woche verabschiedeten Klimaplan ein weiteres Mosaiksteinchen eingefügt.
Da Windkraftanlagen weithin sichtbar sind und das Landschaftsbild beeinträchtigen, hat die Landesregierung auf ihrer heutigen Sitzung eine Reihe von Voraussetzungen beschlossen, die erfüllt sein müssen, bevor ein Windpark gebaut werden kann. Für eine sinnvolle Nutzung der Windkraft muss ausreichend Wind, eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von fünf Metern pro Sekunde (gemessen in 30 Metern Höhe), vorhanden sein. „Diese Windgeschwindigkeit erreichen wir an fünf Punkten im Land: im oberen Vinschgau, am Brenner, in Vals und an zwei Orten im oberen Pustertal“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Doch die Windgeschwindigkeit ist nur ein Faktor, der bei der Standortwahl für eine Windkraftanlage berücksichtigt werden muss. Landeshauptmann Durnwalder: „Windräder dürfen nicht in Naturparks, Natura-2000-Gebieten, im Unesco-Weltnaturerbe, nicht in bewohnten Gebieten und in der Talsohle und auch nicht auf einer Höhe von über 2500 Metern errichtet werden.“
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