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Bienengefährdende Pflanzenschutzmittel: Ende des Spritzverbots bis 750 Meter

LPA - Stufenweise - wie es eingeführt wurde - wird das Ausbringen bienengefährdender Pflanzenschutzmittel jetzt auch wieder aufgehoben: Ab Ostermontag, dem 25. April, um Mitternacht gilt das Spritzverbot für alle Obstbaulagen von 500 bis 750 Meter Meereshöhe nicht mehr; dies teilt die Landesabteilung Landwirtschaft mit.

Wie im entsprechenden Landesgesetz aus dem Jahr 1981 vorgesehen, richtet sich das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, nach der Blüte der Kernobstbäume. Dementsprechend wird das Verbot stufenweise und je nach Meereshöhe der Anlagen ausgesprochen und ebenso stufenweise wieder zurückgenommen.

In Obstbaulagen von 500 bis 750 Meter Meereshöhe wird das Verbot demnach am Ostermontag, dem 25. April, um 24.00 Uhr aufgehoben; in höher gelegenen Anlagen bleibt es bis auf Widerruf aufrecht. Wie das Landesamt für Obst- und Weinbau weiters mitteilt, dürfen blühende Bäume allerdings grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

mac