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Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel über 700 Meter

LPA - In Obstbaulagen über 700 Metern Meereshöhe dürfen ab Sonntag, 10. April, keine bienengährdenden Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Dies hat die Landesabteilung Landwirtschaft verfügt.

Spritzverbote für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel galten bereits seit dem 31. März für Obstanlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe und seit vergangenem Donnertag, 7. April für alle Obstbaulagen zwischen 500 und 700 Metern Meereshöhe. Das Verbot, Pflanzenschutzmittel auszubringen, die Bienen gefährden, wird nämlich an das Fortschreiten der Blüte in den Obstkulturen angepasst.

Ab Sonntag, 10. April, dürfen in den Obstbauanlagen über 700 Metern Meereshöhe keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, die die Wirkstoffe Abamectin, a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron oder Thiamethoxam enthalten. Das Verbot bleibt bis auf Widerruf aufrecht.

SAN