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KlimaHaus B wird neuer Standard - 13. Juni als Stichtag
Schritt für Schritt setzt die Landesregierung ihren Klimaplan um. So steigen mit 13. Juni dieses Jahres auch die Anforderungen in Sachen Energieverbrauch von Neubauten. "Ab Mitte Juni gilt nicht mehr der Verbrauch eines KlimaHauses C als Mindeststandard, sondern jener eines KlimaHauses B", so Landesrat Michl Laimer: "Es ist wichtig, dass die Bauherren früh genug über diese Neuerung Bescheid wissen."
Am 15. März, also vor rund drei Wochen war das Dekret im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden, mit dem die Landesregierung den Mindeststandard in Sachen Energieverbrauch von Neubauten in den Bereichen Wohnbau, Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe anhebt. Ab 13. Juni gilt für diese - anders als für landwirtschaftliche, Industrie-, Großhandels- oder Handwerksgebäude - der KlimaHaus-Standard B als unterstes zu erfüllendes Niveau. "Dies entspricht einem jährlichen Heizwärmebedarf von bis zu 50 Kilowattstunden oder fünf Litern Heizöl pro Quadratmeter", so Laimer, der auch betont, dass der neue Schwellenwert für all jene Projekte gilt, die nach dem 13. Juni eingereicht werden. "Für alle anderen gilt nach wie vor der KlimaHaus-Standard C als Norm", so der Landesrat.
Die Erhöhung des Energieverbrauch-Standards für Neubauten ist bereits im Klimaplan der Landesregierung vorgesehen. "Wir gehen konsequent den Weg der Energieeinsparung und des Klimaschutzes weiter, auch weil wir wissen, dass das Erreichen des KlimaHaus-B-Standards heute weder baulich noch finanziell ein Problem darstellt", so Laimer, der Wert darauf legt, alle Bauherren noch einmal auf den wichtigen Termin hinzuweisen. "Sie müssen schließlich früh genug darüber informiert sein, dass sich hier etwas ändert", so der Landesrat.
Dies auch, weil sich das Anheben des Mindestniveaus natürlich auch auf den Kubaturbonus auswirkt. Derzeit bekommen Bauherren, die anstatt des Mindestniveaus eines KlimaHauses C ein KlimaHaus B errichten, einen Bonus von fünf Prozent der Kubatur zugesprochen, für ein KlimaHaus A gibt's zehn zusätzliche Prozent. "Wenn das KlimaHaus B zur Norm wird, fällt dafür selbstverständlich der Kubaturbonus weg, beibehalten wird er dagegen in seiner bisherigen Höhe für KlimaHaus-A-Neubauten", erklärt der Landesrat. Keine Änderung ergibt sich dagegen für den Kubaturbonus bei der Sanierung bestehender Bausubstanz. Hier gilt auch weiterhin: Wer ein altes Gebäude mindestens auf KlimaHaus-Standard C bringt, kann 200 Kubikmeter zusätzlich verbauen.
chr