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Spritzverbot ab Donnerstag für Anlagen zwischen 500 und 700 Metern Meereshöhe

LPA - Ab Donnerstag, dem 7. April, dürfen auch in Obstbaulagen zwischen 500 und 700 Metern Meereshöhe keine bienengährdenden Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Dies hat die Landesabteilung Landwirtschaft verfügt.

Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird an das Fortschreiten der Blüte in den Obstkulturen angepasst. Den Anfang machten die früh blühenden Cripps-Pink-Anlagen, in denen das Ausbringen der entsprechenden Pflanzenschutzmittel bereits verboten ist. Mit diesem Donnerstag wird das Verbot auf alle Anlagen zwischen 500 und 700 Metern ausgeweitet.

Demnach dürfen in diesen Anlagen keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothianidin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda-Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron und Thiamethoxam.

mac