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Ab 13. Juni KlimaHaus B als Minimum für Neubauten - Dekret veröffentlicht
Wie im Klimaplan der Landesregierung vorgesehen, erhöht das Land Schritt für Schritt die Anforderungen an Neubauten in Sachen Energieverbrauch. "Derzeit gilt der Verbrauch eines KlimaHauses C als Mindeststandard, ab 13. Juni heben wir diesen auf KlimaHaus-B-Niveau", so Landesrat Michl Laimer. Das entsprechende Dekret ist heute (15. März) im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Neubauten in den Bereichen Wohnbau, Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe müssen demnach ab 13. Juni dieses Jahres neue, höhere Normen in Sachen Energieverbrauch erfüllen. Für sie gilt dann - anders als für landwirtschaftliche, Industrie-, Großhandels- oder Handwerksgebäude - der KlimaHaus-Standard B als unterstes zu erfüllendes Niveau. "Dies entspricht einem jährlichen Heizwärmebedarf von bis zu 50 Kilowattstunden oder fünf Litern Heizöl pro Quadratmeter", so Laimer, der auch betont, dass der neue Schwellenwert für all jene Projekte gilt, die nach dem 13. Juni eingereicht werden. "Für alle anderen gilt nach wie vor der KlimaHaus-Standard C als Norm", so der Landesrat.
Die Erhöhung des Energieverbrauchs-Standards für Neubauten ist bereits im Klimaplan der Landesregierung vorgesehen. "Wir gehen konsequent den Weg der Energieeinsparung und des Klimaschutzes weiter, auch weil wir wissen, dass das Erreichen des KlimaHaus-B-Standards heute weder baulich noch finanziell ein Problem darstellt", so Laimer.
Auswirkungen hat das Anheben des Mindestniveaus natürlich auch auf den Kubaturbonus. Derzeit bekommen Bauherren, die anstatt des Mindestniveaus eines KlimaHauses C ein KlimaHaus B errichten, einen Bonus von fünf Prozent der Kubatur zugesprochen, für ein KlimaHaus A gibt's zehn zusätzliche Prozent. "Wenn das KlimaHaus B zur Norm wird, fällt dafür selbstverständlich der Kubaturbonus weg, beibehalten wird er dagegen in seiner bisherigen Höhe für KlimaHaus-A-Neubauten", erklärt der Landesrat.
Keine Änderung ergibt sich schließlich für den Kubaturbonus bei der Sanierung bestehender Bausubstanz. Hier gilt weiterhin: Wer ein altes Gebäude mindestens auf KlimaHaus-Standard C bringt, kann 200 Kubikmeter zusätzlich verbauen.
chr