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Landschaftlicher Gebietsplan Seiser Alm: Bautätigkeit begrenzen

LPA - Mit dem landschaftlichen Gebietsplan der Seiser Alm hat sich die Erste Landschaftsschutzkommission am Dienstag, 1. März ausführlich auseinandergesetzt. Dabei wurden Änderungen befürwortet, durch der oberirdischen und unterirdischen Bautätigkeit klarere Vorgaben gemacht werden.

Die Seiser Alm übt angesichts ihrer Größe und landschaftlichen Schönheit sowie ihrer Lage inmitten der Dolomiten große Anziehungskraft aus und gilt deshalb auch als herausragende touristische Attraktion. Um sie in ihrer Einzigartigkeit zu erhalten, steht diese größte Alm Europas unter besonderem Schutz. Was im Landschaftsschutzgebiet an Veränderungen und Eingriffen im Einzelnen möglich ist, gibt der landschaftliche Gebietsplan vor. Mit diesem hat sich die Erste Landschaftsschutzkommission auf einer Sondersitzung unter dem Vorsitz von Ressortdirektor Flavio V. Ruffini befasst.

Die Abänderungsvorschläge der Gemeinde Kastelruth hatten die Einschränkung der Bautätigkeit auf der Seiser Alm zum Inhalt. Die Landschaftsschutzkommission zeigte sich mit dem grundsätzlichen Ansinnen der Gemeinde, die oberirdische Bautätigkeit im Zuge von Erweiterungen gastgewerblicher Betriebe einschränken zu wollen durchwegs einverstanden. Die Kommission folgte jedoch den Vorschlägen nicht in allen Details. So wurden die Spielregeln klarer definiert. Die Kommission sprach sich mehrheitlich auch für definierte Grenzwerte aus. Der von der Landschaftsschutzkommission beschlossene Text geht nun zurück an die Gemeinden für weitere Stellungnahmen

jw