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Landesregierung für Windkraft-freies Südtirol - Brenner mögliche Ausnahme

Windkraftanlagen sollen in Südtirol nicht Fuß fassen. Das hat die Landesregierung heute (21. Februar) auf Antrag von Landesrat Michl Laimer entschieden. Eine mögliche Ausnahme gibt es allerdings: Falls das Projekt von allen Instanzen positiv begutachtet werden sollte, kann am Brenner eine Windkraftanlage entstehen. Und für die beiden bereits bestehenden Malser Windräder gibt's eine Gnadenfrist.

Zwar habe sich die Landesregierung schon seit geraumer Zeit der Förderung der Energieerzeugung aus alternativen Quellen verschrieben, doch brächten gerade Windkraft-Anlagen zu viele Nachteile mit sich. "Wir leben in Südtirol in einer großartigen Landschaft, die durch Windräder allzu stark in Mitleidenschaft gezogen würde", so Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung, die heute - auch angesichts des Booms an entsprechenden Anfragen - eine Grundsatzentscheidung zur Windkraft zu treffen hatte. "Wir haben das Problem heute eingehend diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass Südtirol Windkraft-frei bleiben soll", so Landeshauptmann Durnwalder.

Eine mögliche Ausnahmeregelung soll es allerdings für den geplanten Windpark auf dem Sattelberg am Brenner geben, nachdem dort - nach Aussagen Durnwalders - die Voraussetzungen ideal seien: "Am Brenner kann der Windpark auf einer relativ kleinen Fläche entstehen, wäre nicht einsehbar und bereits durch eine ehemalige Militärstraße erschlossen", so der Landeshauptmann. Zudem passe der Windpark in das große Projekt des "Green Corridor", der entlang der Brennerachse entsteht und dafür sorgen soll, dass die Achse künftig nicht nur für einen möglichst nachhaltigen Verkehr steht, sondern auch für ein Gebiet, in dem Energie aus erneuerbaren Quellen und mit innovativen Methoden erzeugt wird.

Durnwalder hat heute allerdings auch unterstrichen, dass die Entscheidung der Landesregierung den Windpark-Promotoren lediglich die Möglichkeit einräume, ihr Projekt weiterzubetreiben, aber nicht einer Genehmigung gleichkomme. Vielmehr müsse auch das Windpark-Projekt am Brenner selbstverständlich alle Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor es eventuell verwirklicht werden könne.

Eine vorübergehende Ausnahmeregelung gibt's zudem für die bereits bestehenden beiden Windkraft-Anlagen auf der Malser Haide. "Nachdem in diese viel Geld investiert worden ist, wollen wir die Betreiber nicht vor vollendete Tatsachen stellen, sondern geben ihnen fünf Jahre Zeit, die Investitionen zu amortisieren", so der Landeshauptmann heute. Nach Verstreichen dieser Frist müssen die Anlagen abgebaut werden.

chr