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Neue Richtlinien für Landschaftspflegebeiträge
LPA - Um das traditionelle Landschaftsbild zu erhalten, bezuschusst das Land Südtirol die Erneuerung und Instandhaltung von Schindel- und Strohdächern, besonderer Zäune, Harpfen, Trockenmauern und anderer Zeugnisse bäuerlicher Architektur. Die Landesregierung hat am Montag (14. Februar) neue Förderrichtlinien verabschiedet, die laut dem zuständigen Landesrat Michl Laimer noch mehr als bisher auf Qualität und Authentizität der geförderten Objekte ausgerichtet sind.
Sie bestimmen das Landschaftsbild in vielen Teilen Südtirols und sind Zeugnisse bäuerlicher Architektur und traditioneller Bewirtschaftungsformen: ortstypische Holzzäune, Schindel- und Strohdächer, Trockenmauern, Mühlen, Kapellen, Bildstöcke, Wegkreuze, Waale, Harpfen und Wieren. „Wichtige Kulturlandschaftselemente, die“, wie Landesrat Laimer sagt, „wesentlich zur Authentizität und Attraktivität unseres Landes beitragen.“ Deshalb fördert das Land Südtirol seit den 1970er Jahren ihre Erhaltung. So wurden im vergangenen Jahr südtirolweit für 451 Holzzäune, 137 Trockenmauern, 220 Schindeldächer und 48 Kleindenkmäler insgesamt rund drei Millionen Euro an Beiträgen gewährt.
Mit den von der Landesregierung jetzt genehmigten neuen Beitragsrichtlinien wurden unter anderem einzelne Fördersätze angeglichen und die Voraussetzungen für die Förderung der Instandhaltung von Dächern und Zäunen abgeändert. Neu ist beispielsweise, dass bezuschusste Schindeldächer nicht mit Photovoltaik- und Solarplatten versehen werden können und die Bretter bei Bretterzäunen mindestens 15 Zentimeter breit sein müssen. Die geförderten Arbeiten müssen wie bisher innerhalb von drei Jahren ab Gesuchseinreichung abgeschlossen sein. Sie sind wie bisher in traditioneller Bauweise mit ortstypischen Materialien und unter Beibehaltung der architektonischen Proportionen durchzuführen. Das erneuerte Objekt muss zehn Jahre lang erhalten bleiben. Außerdem werden wie bisher nur Ansuchen um einen Kostenzuschuss von über 150 Euro berücksichtigt.
Die Beitragsgesuche für Natura-2000-Gebiete, die Naturparks, das Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm und Biotope sowie Gesuche betreffend die unterirdische Verlegung bestehender Freileitungen in landschaftlich geschützten Gebieten und weitere förderungswürdige Objekte gemäß landschaftlicher Unterschutzstellung werden von der Landesabteilung Natur und Landschaft bearbeitet und sind im Verwaltungsamt für Landschaftsschutz, Rittner Straße 4 in Bozen, Tel. 0471 417796/7 vorzulegen.
Alle Ansuchen, die Holzzäune, Schindel- und Strohdächer, Mühlen, Sägen, Harpfen, Wieren, Kapellen, Backöfen, Wegkreuze, Bildstöcke und "Marterlen" außerhalb der oben genannten Schutzgebiete betreffen, werden vom Heimatpflegeverband Südtirol, Schlernstraße 1 in Bozen, Tel. 0471 973693 bearbeitet und sind auch dort einzureichen. Auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinien übernimmt der Heimatpflegeverband künftig auch die Bearbeitung der Ansuchen im Bereich Trockenmauern außerhalb der Schutzgebiete. Für Harpfen können sich Interessierte auch an die Stiftung Harpfe ONLUS, Obstmarkt 37/a in Bozen, Tel. 0471 053876, wenden.
Die neuen Richtlinien treten 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
jw