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Feuerbrand: Gerodete Pflanzen müssen verbrannt werden

LPA - Im Zusammenhang mit dem Feuerbrandalarm weist der Leiter des Landesamtes für Abfallwirtschaft, der Agronom Giulio Angelucci, darauf hin, dass die gerodeten Pflanzen verbrannt werden müssen. Sie dürfen nicht in der Kompostanlage landen.

Mit dem Dekret des Landeshauptmannes werden die höchsten Vorsichtmaßnahmen zur Verhütung einer Ausbreitung der gefährlichen Krankheit Feuerbrand in die Wege geleitet.. In Übereinstimmung mit diesem Dekret, mit dem das Roden und das Verbrennen aller Pflanzen der Gattung Cotoneaster, Pyracanta oder der befallenen Pflanzteilen vorgesehen wird, hat das Amt für Abfallwirtschaft die Annahme dieser Pflanzen in den Kompostierungsanlagen untersagt. Man will dadurch für die Landwirte und die Pflanzungen einen maximalen Schutz gewährleisten, auch wenn die bei der Kompostierung entstehenden hohen Temperaturen (60-90° für einen Zeitraum von 2 Wochen) eine komplette Hygienisierung des Materials gewährleisten könnten.

jw