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LR Laimer: Abbaubare Einkaufstaschen gehören nicht in den Biomüll

LPA - Seit Beginn dieses Jahres ist gesetzlich festgelegt, dass Einkaufstaschen in Italien nur mehr an die Konsumenten weitergegeben werden dürfen, wenn sie abbaubar sind. Diese neue Regelung sorgt nun bei den Südtiroler Kompostieranlagen von Bioabfall für große Probleme. "Denn abbaubar heißt noch lange nicht kompostierbar", betont Umweltlandesrat Michl Laimer.

Abbaubar ist nicht mit kompostierbar gleichzusetzen. Im Bild eine verunreinigte Kompostmiete
Deshalb ruft Landesrat Laimer die Bevölkerung dazu auf, Bioabfall nicht in den abbaubaren Einkaufstragetaschen zu entsorgen. Denn diese erschweren den zahlreichen Bioabfall-Kompostieranlagen im Lande die Verarbeitung erheblich. Auf den Bioabfall-Kompostieranlagen muss der Bioabfall bereits bei der Annahme auf mögliche Verunreinigungen hin überprüft werden. Dazu müssen die Tragetaschen mit dem Bioabfall händisch geöffnet werden. Aussortiert werden Materialien und Fremdstoffe, die nicht in den Bioabfall gehören wie beispielsweise Plastikflaschen, Glas oder Metalle. Prinzipiell gehören Tragetaschen nicht in den Bioabfall, da sie für alle Verwertungsanlagen von Bioabfällen problematisch sind, unterstreicht der Direktor des Landesamtes für Abfallwirtschaft, Giulio Angelucci. 

Deshalb richtet Umweltlandesrat Michl Laimer einen dringenden Appell an die Südtiroler Bevölkerung, bei der Verwertung von Biomüll auf alternative und kompostierbare Verpackungen zu setzen, wie zum Beispiel die hierfür vorgesehenen Papiertüten. Vor allem aber kann bereits beim Einkauf auf herkömmliche Plastiksäckchen oder neue abbaubare Tragetaschen verzichtet werden, wenn die Verwendung einer Mehrweg-Tragetasche zur Gewohnheit wird. "Das spart nicht nur Geld, sondern auch unnötigen Verpackungsabfall und belastet die Umwelt weniger", betont Landesrat Laimer abschließend.

mac