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Mülltransport von Unternehmen: Erneuter Vorstoß in Rom

"Die Regelung ist verrückt, sie ist nicht nachvollziehbar, trotzdem gilt sie aber und wir haben derzeit keine Handhabe dagegen." Nach wie vor aufgebracht ist Landesrat Michl Laimer über die den Unternehmen vom Staat auferlegte Pflicht, sich als Umweltbetrieb eintragen zu lassen, auch wenn sie nur eigene Abfälle transportieren. Laimer kündigt zudem einen neuen Vorstoß in Rom an, bremst aber übermäßige Erwartungen.

Der Grundstein für das Müll-Übel wurde bereits vor zehn Jahren gelegt, als mit der Verfassungsreform die Zuständigkeiten in Umweltfragen dem Staat zugeschrieben worden sind. Dieser hat daraufhin 2006 beschlossen, all jene Unternehmen, die auch nur eigene Abfälle transportieren wollen, zu zwingen, sich in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eintragen zu lassen. "Wir haben uns von Anfang an gegen diese Auflage gewehrt, weil sie die Südtiroler Realität mit ihren flächendeckend eingerichteten Recyclinghöfen außer Acht lässt, weil sie für die Unternehmen eine Zumutung darstellt, weil sie ihnen Zeit und Geld kostet und - nicht zuletzt - keinen ersichtlichen Vorteil mit sich bringt, schon gar nicht für die Umwelt", so Laimer.

Ausdruck dieses Zur-Wehr-Setzens waren gleich drei landesgesetzliche Regelungen, die man getroffen hatte, um für Südtiroler Unternehmen eine praktikable Lösung zu finden bzw. diese von der Eintragungs-Pflicht auszunehmen. "Wir haben gleich im Mai 2006 das Landesgesetz entsprechend geändert, wir haben's 2008 ein zweites und 2009 ein drittes Mal versucht, doch alle unsere gesetzlichen Alternativen wurden vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, zum letzten Mal vor wenigen Wochen", so der Landesrat.

Nachdem die landesgesetzliche Regelung ausgeschlossen ist, bemüht sich Laimer auf anderen Wegen um eine Lösung. Zum einen will man erneut in Rom intervenieren, um eine Lösung zu finden, mit der der Südtiroler Situation Rechnung getragen wird. "Wir haben über die Jahre eine Müllpolitik entwickelt und in die Praxis umgesetzt, die mit jener im restlichen Staatsgebiet nicht vergleichbar ist - das sollte auch Rom anerkennen", so der Landesrat.

Zudem hat Laimer ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben um zu klären, ob die staatliche Regelung der EU-Richtlinie widerspricht: "In der Richtlinie der EU ist keine Rede von der Pflicht von Unternehmen, sich eintragen zu lassen, auch wenn sie nur Hausabfälle zum Recyclinghof bringen, oder von Körperschaften, die ihre eigenen, nicht gefährlichen Abfälle transportieren", so der Landesrat, der allerdings allzu hohe Erwartungen dämpft: "Wir bemühen uns um Lösungen, die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass Rom in dieser Angelegenheit auf stur schaltet - warum auch immer", erklärt Laimer, der betont, dass es in der Zwischenzeit für die Unternehmen notwendig sei, sich wohl oder übel an die neue Bestimmung anzupassen: "Sonst drohen hohe Strafen und sogar strafrechtliche Folgen", so der Landesrat.

chr