News & Events

Kollegium für Landschaftsschutz neu bestellt

LPA - Das Kollegium für Landschaftsschutz ist gestern (Montag, 22. November) von der Landesregierung auf Vorschlag von Umweltlandesrat Michl Laimer für den Dreijahreszeitraum 2010-2013 neu ernannt worden. Dabei wurde mit der Architektin Angelika Margesin erstmals eine Frau an die Spitze der Fachkommission berufen.

40 Jahre alt ist das Kollegium für Landschaftsschutz bereits, das in diesen Jahren mit seinen 3800 Entscheidungen die Baukultur in Südtirols Gemeinden wesentlich mitgeprägt hat. Nun wurde es für die Dreijahresperiode 2010-2013 neu bestellt. Die Landesregierung hat die Architektin Angelika Margesin als Vorsitzende, Architekt Heiner Schnabl als Raumordnungs-Sachverständiger, Architekt Stefano Fattor als Sachverständiger für Landschaftsschutz, Architekt Walter Agonese als Sachverständiger auf dem Gebiet der geschichtlichen, künstlerischen und volkskundlichen Werte, der Agronom und Direktor der Landesabteilung Forstwirtschaft, Paul Profanter, sowie den Direktor im Verwaltungsamt für Landschaftsschutz des Landes, Horand Maier, als Schriftführer und Rechtsberater in das Kollegium berufen. Landesrat Laimer verweist darauf, dass die Vorsitzende aus einem Dreiervorschlag der Kammer der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger ausgewählt wurde und mit Angelika Margesin erstmals eine Frau diesem Gremium vorsitzt.

Das Kollegium für Landschaftsschutz wurde bereits 1970 eingerichtet, also noch vor Erlass des zweiten Autonomiestatuts. Als "vor-gerichtlicher Beschwerdestelle" kam dem Kollegium ursprünglich die Aufgabe zu, im Falle der Einbringung eines Rekurses die Akten der zuständigen Verwaltungsbehörde unter sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten nochmals zu prüfen. Damit wurde dem Bürger eine Alternative zur Anfechtung der landschaftlichen Entscheidungen im Gerichtswege geboten, die bis zur Einrichtung der Außenstelle des regionalen Verwaltungsgerichts Bozen im Jahr 1989 nur vor dem Staatsrat in Rom möglich war.

Auch heute noch stellt die Rekursmöglichkeit vor dem Kollegium einen häufig begangenen Beschwerdeweg dar. "Damit können nicht nur die langwierigen, gerichtlichen Verfahrensdauern, sondern auch die mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten vermieden werden", unterstreicht Landesrat Laimer. Gleichzeitig ermöglicht das Kollegium die direkte Anhörung des Rekursstellers oder Planers und des jeweils zuständigen Bürgermeisters. So kann jeder Fall sowohl aus der Sicht der Behörde, als auch aus der Sicht des Bürgers beleuchtet werden.

Das Kollegium verfügt bei der landschaftlich-ästhetischen Bewertung von Projekten zudem über einen fachlichen Ermessens- und Begutachtungsspielraum, der hingegen vor dem Verwaltungsgericht nicht in Anspruch genommen werden kann. Dort unterliegen landschaftlich-ästethische oder architektonische Fragen einer allein rechtlichen Bewertung.

Dementsprechend bedarf es bei der Prüfung der vom Bürgermeister oder dem Direktor der Landesabteilung Natur und Landschaft abgelehnten oder mit Bedingungen genehmigten Projekte einer fachlichen Kompetenz, die sich auch in der heutigen Zusammensetzung des Kollegiums für Landschaftsschutz widerspiegelt: Die Auswahl der Kollegiumsmitglieder erfolgt unter Sachverständigen für Landschaftsschutz, Raumordnung, Denkmalschutz und Forstwirtschaft, wobei nicht zufällig dem Berufsbild der Architekten eine gewichtige Rolle zukommt. Außerdem unterstützt und berät ein Jurist das Kollegium bei der Ausfertigung der Rekursentscheidungen.

"Die Baukultur wird in Südtirol durchaus kritisch unter die Lupe genommen", behauptet Landesrat Laimer und verweist auf die rege Inanspruchnahme des Kollegiums für Landschaftsschutz. Die nochmalige Bewertung von Projekten durch diese Rekursinstanz belege, so Laimer, den Bedarf nach einem außergerichtlichen, fachlichen und unparteilichen Gremium.

jw