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Landwirtschaft: Neue Cross-Compliance-Informationsbroschüre liegt vor

(LPA) Die Förderungen in der Landwirtschaft sind an eine nachhaltige Nutzung der Landwirtschaft gebunden. Der Tier-, Klima-, Umwelt-, Boden- und Gewässerschutz sowie die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft stehen dabei im Vordergrund. Die Auflagen, die dabei eingehalten werden müssen, werden als Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen) bezeichnet. Das Landesressort für Landwirtschaft hat jetzt dazu eine neue Broschüre aufgelegt und wird verschiedene Informationsveranstaltungen in den Bezirken abhalten.

"Mit Cross Compliance wird die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft gefördert und ein wesentlicher Beitrag für die gesamte Gesellschaft geleistet", hebt der für Landwirtschaft zuständige Landesrat Hans Berger hervor. Die Landwirtschaft, führt der Landesrat weiter aus, garantiere Lebensmittelsicherheit und trage eine hohe Verantwortung für die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft, für den Schutz des Bodens und der Gewässer sowie der Biodiversität und damit des Umwelt- und Klimaschutzes. "Weiters", unterstreicht Berger, "wird durch den Schutz der natürlichen Umwelt gewährleistet, dass diese für die zukünftigen Generationen erhalten bleibt." Für das Erbringen dieser Leistungen wird die Landwirtschaft durch die EU-Agrarförderungen unterstützt. Durch das Einhalten der Verpflichtungen wird die Glaubwürdigkeit der Landwirtschaft gestärkt und das Vertrauen der Konsumenten in die Landwirtschaft allgemein und in die landwirtschaftlichen Produkte erhöht. 

Die Landesabteilung für die land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung, die Dienststelle für die Bergbauernberatung, die Fachschulen für Landwirtschaft sowie die Ämter für Gewässerschutz und für Naturparke informieren in Beratungsgesprächen, Informationstagungen und Broschüren über die Cross Compliance Regelungen.

Um der Informationspflicht nachzukommen, wurde von der Abteilung für die land-, forst und hauswirtschaftliche Berufsbildung, Dienststelle für die Bergbauernberatung in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Naturparke und Gewässerschutz eine Informationsbroschüre erstellt; sie ist in allen Bezirksämtern für Landwirtschaft kostenlos erhältlich und kann auch von der Homepage www.bergbauernberatung.it heruntergeladen werden, dort sind auch die Termine und Orte der Informationsveranstaltungen zu Cross Compliance 2010/2011 ersichtlich.

mac

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