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Neues für Pflanzenöl-Kraftwerke: Genehmigung, Wärme, Katalysator

(LPA) Neue Bestimmungen gibt's seit heute (13. September) für mit Pflanzenöl betriebene Blockheizkraftwerke zur Stromerzeugung. Auf Vorschlag von Umwelt- und Energielandesrat Michl Laimer hat die Landesregierung nicht nur die Genehmigungsschwelle herabgesetzt, sondern auch den Einbau von Katalysatoren sowie die Nutzung der entstehenden Wärme vorgeschrieben.

"Mit Pflanzenöl betriebene Blockheizkraftwerke erleben derzeit aufgrund der staatlichen Förderung einen regelrechten Boom", so Landesrat Laimer. Auch in Südtirol seien in diesem Jahr eine ganze Reihe von Konzessionen beantragt worden: "Bis dato wurden solche Kraftwerke bis zu einer Leistung von 1000 Kilowatt nur von den Gemeinden begutachtet, die Experten des Landes haben solche Projekte nicht zu Gesicht bekommen", so Laimer. Die Projekte seien so nach baulichen Gesichtspunkten überprüft worden, nicht aber nach rein technischen.

Dies ändert sich mit dem neuen Beschluss der Landesregierung: "Ab heute gilt, dass alle Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als 300 Kilowatt dem Land zur Genehmigung vorgelegt werden müssen", erklärt der Landesrat. Dort werden die Projekte auch in Sachen Lärm oder Schadstoffausstoß geprüft. Mehr noch: "Wir haben für solche Kraftwerke auch vorgeschrieben, dass Katalysatoren eingebaut werden müssen, um die Emissionen und die Geruchsbelästigung zu minimieren", so Laimer.

Eine dritte Neuregelung betrifft die Nutzung. "Bisher konnten die Kraftwerke auch ausschließlich zur Stromerzeugung genutzt werden", so der Landesrat. Oder anders: Die Nutzung der bei der Stromerzeugung entstehenden Wärme war nicht vorgeschrieben. "So konnten 60 Prozent der erzeugten Energie verpuffen", so Georg Pichler, Direktor des Landesamts für Luft und Lärm. Auch dem hat die Landesregierung ein Ende gesetzt: "Ab heute gilt für die Blockheizkraftwerke die Pflicht, neben der elektrischen auch die thermische Energie zu nutzen", so Laimer.

Eine Besonderheit in Sachen Leistungs-Berechnung erläutert schließlich Amtsdirektor Pichler. Während der Staat allein die elektrische Leistung als Richtwert heranzieht, gilt für das Land die so genannte Feuerwärmeleistung, also die Gesamtleistung aus produziertem Strom und Wärme als Indikator. Überschreitet sie 300 Kilowatt, ist das Kraftwerk ein Fall für das Land.

chr