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Wieder Gülle in die Ahr eingeleitet: Forstbeamte warnen vor Folgen

(LPA) Vor rund zehn Tagen ist erneut Gülle in die Ahr eingeleitet worden. Die Folgen für die Umwelt sind gravierend, doch auch die Bauern, die sich solch illegaler Entsorgungsmethoden bedienen, riskieren empfindliche Strafen. "Wir gehen diesen Fällen nach, die Konsequenzen können dann auch strafrechtlicher Natur sein", heißt es aus dem Landesforstdienst.

Die Strategie ist immer dieselbe: Führt die Ahr nach Regenfällen viel Wasser und ist aufgrund des aufgewirbelten Materials ohnehin schon trüb, rücken einige rücksichtslose Bauern aus, um ihre Jauche illegal im Bach zu entsorgen. "Meist geschieht das ganze nachts, sodass von den Anrainern nur der Gestank wahrgenommen wird und diese uns dann alarmieren", heißt es aus der Forststation Steinhaus.

In ihrem Zuständigkeitsbereich ist am Freitag vorletzter Woche wieder illegal Gülle in die Ahr gekippt worden. "Wir gehen davon aus, dass das ganze im Abschnitt zwischen Steinhaus und St. Jakob passiert ist, konnten den oder die Übeltäter aber noch nicht ausforschen", so die zuständigen Mitarbeiter der Forststation, die zudem unterstreichen, dass es am Wochenende große Mengen an Gülle waren, die in der Ahr entsorgt worden sind. "Nach der langen Trockenperiode hat sich da wohl einiges angesammelt", heißt es aus der Forststation.

Die illegale Jauche-Entsorgung hat in erster Linie gravierende Folgen für die Umwelt. "Die Fische im Bach leiden unter der hohen Nitratbelastung und für die Kleinstlebewesen ist so ein Gülleeintrag verheerend", bestätigt man in der Landesabteilung Forstwirtschaft. Gerade diese Kleinstlebewesen dienen aber als Indikator für die Gewässerqualität. "Es ist also kein Zufall, dass die Wasserqualität der Ahr in den letzten Jahren zurückgestuft worden ist", heißt es.

Folgen hat die illegale Gülleentsorgung allerdings nicht nur für die Umwelt. "Die Einleitung von Gülle ist mit empfindlichen Verwaltungsstrafen verbunden", so die Auskunft von Seiten des Landesforstdienstes, der zudem warnt: "Nachdem die landwirtschaftlichen Betriebe allesamt in der Handelskammer eingetragen sind, müssen die Betriebsleiter zudem mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."

chr