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Neues Naturschutzgesetz tritt morgen in Kraft
(LPA) Das neue Naturschutzgesetz des Landes tritt morgen, Samstag, in Kraft. "Es ist ein zeitgemäßes Gesetz, mit dem nicht nur drei bisher geltende Landesgesetze aus den 70er Jahren zusammengefasst und aktualisiert worden sind, sondern das auch die Entwicklungen und Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte im Naturschutz berücksichtigt", so der Initiator des Gesetzes, Landesrat Michl Laimer.
Die großen Themen des Gesetzes sind der Schutz von Arten und Lebensräumen. Ersterer geht auf die Anfänge des Naturschutzes zurück und betrifft den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten. "Der historisch jüngere Lebensraumschutz ist vor allem in den letzten Jahrzehnten immer wichtiger geworden", erklärt Laimer, der unterstreicht: "Gesunde, vielfältige Lebensräume bereichern die Landschaft und steigern die Lebensqualität der Bevölkerung und auch die Attraktivität eines Gebiets für Gäste."
Das neue Naturschutzgesetz fasst die drei bisher geltenden zum Schutz von Fauna, Alpenflora sowie Mineralien und Fossilien zusammen und aktualisiert diese. So ist die Liste der vollkommen geschützten Tierarten um gefährdete Arten von Wirbellosen, etwa Schmetterlingsarten, Käfer und alle Libellen erweitert worden. Auf diese Weise erfüllt Südtirol auch die Schutzvorgaben der EU. "Neu ist, dass gebietsfremde Tiere, etwa exotische Schildkröten, nicht ausgesetzt werden dürfen, damit die heimische Fauna vor neuen Nahrungs- und Lebensraumkonkurrenten geschützt wird", so der Landesrat.
Aktualisiert wurde auch die Liste der vollkommen geschützten Pflanzen, während von jeder anderen Pflanzenart wie bisher pro Tag zehn Blütenstängel gepflückt werden dürfen. Nur in Naturparks, Natura-2000-Gebieten, Biotopen und Naturdenkmälern sind alle Pflanzenarten vollkommen geschützt. Das Sammeln von Mineralien und Fossilien ist wie bis dato nur mit einer Sonderermächtigung der Landesabteilung für Natur und Landschaft möglich.
Eine maßgebliche Neuerung im Naturschutzgesetz ist der Lebensraumschutz. Unabhängig von spezifischen Unterschutzstellungen sind jetzt ökologisch besonders wertvolle Lebensräume für wild wachsende Pflanzen und wild lebende Tiere geschützt: stehende Gewässer, Nass- und Feuchtflächen sowie Trockenstandorte. Gesetzlichen Schutz genießen auch Ufervegetation und Auwälder sowie Hecken und Flurgehölze. Röhricht, Schilfbestände und Streuwiesen können weiter von Anfang September bis Mitte März gemäht werden. So wird den Brutzeiten der Vögel und den Entwicklungsphasen der Sumpfpflanzensamen Rechnung getragen.
Für eine möglichst breite Information über das neue Gesetz wird die Landesabteilung Natur und Landschaft sorgen. Sie bietet mehrere Info für betroffene Institutionen und Interessensvertretungen an. Die erste hat am vergangenen Donnerstag stattgefunden und war an die Landesforstbehörde, die Landesabteilungen Raumordnung und Wasserwirtschaft sowie die Umweltagentur des Landes gerichtet.
Der römischen Regierung geht das Naturschutzgesetz im Übrigen zu wenig weit. Sie hat Bedenken vor allem zu den Bestimmungen im Jagdbereich sowie zur Regelung des Pilzesammelns angemeldet und einen entsprechenden Rekurs beim Verfassungsgerichtshof hinterlegt. Dabei wird auf die staatliche Zuständigkeit in den Bereichen Umwelt und Ökosysteme gepocht und die Abstimmung mit strengeren Vorgaben auf staatlicher Ebene eingefordert.
chr