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Rückverfolgbarkeit von Abfällen: Neues System gilt ab 1. Oktober

(LPA) Das neue System, das die Rückverfolgbarkeit von Abfällen garantieren soll, wurde im Amtsblatt vom 13. Juli veröffentlicht und soll mit 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten. "Wir werden," unterstreicht Landedsrat Michl Laimer, "uns weiterhin dafür einsetzen, dass das System an die Südtiroler Bedürfnisse angepasst wird."

SISTRI steht für "sistema per il controllo della tracciabilità dei rifiuti" und ersetzt die bisher vom Gesetz vorgesehenen Dokumente, etwa den Abfallerkennungsschein, das Abfallregister und ab 2011 auch die jährliche Abfallmeldung (MUD) durch eine elektronische Meldung. Mit der Umsetzung von SISTRI ändern sich auch die Südtiroler Bestimmungen zur vereinfachten Eintragung für den Transport eigener Abfälle. Alle, die eigene Sonderabfälle transportieren wollen und sich bei SISTRI registrieren lassen, müssen sich demnach künftig vorab ins Verzeichnis der Umweltfachbetriebe bei der Handelskammer eintragen lassen.

Informationen über SISTRI mit den zugrunde liegenden Gesetzestexten und den Terminen zur Eintragung in das neue System finden sich auf den Internetseiten der Landesumweltagentur (www.provinz.bz.it/umweltagentur), der Handelskammer Bozen (www.handelskammer.bz.it) sowie des römischen Umweltministeriums (www.sistri.it).

mac