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LR Laimer begrüßt Energiekennzeichnungsrichtlinie der EU

LPA - Energielandesrat Michl Laimer begrüßt die kürzlich vom Europäischen Parlament abgesegnete neue Energiekennzeichnungsrichtlinie. Durch die Richtlinie in ihrer bisherigen Form wurde ein Label für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten eingeführt. Im Rahmen der Neufassung soll der Geltungsbereich so ausgedehnt werden, dass auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden.

Das neue Label für die Energieeffizienz

Die Energiekennzeichnungsrichtlinie ebne den Weg für ein neues Energieeffizienzlabel, das den Verbrauchern Energieeinsparungen ermögliche und der EU die Einhaltung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Verringerung der CO2-Emissionen gemäß dem Energiesparziel 2020 erleichtere, sagt Landesrat Laimer. So wird nun die Energieeffizienz von Kühl- und Gefrierschränke, Backöfen, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wasch-Trockenautomaten, Wäschetrockner und Lampen sowie allen weiteren Haushaltsgeräten durch das neue Label angegeben.

Mit der Annahme im Europäischen Parlament im Mai wurde die neue Richtlinie offiziell verabschiedet. Die Richtlinie muss jetzt von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit der Neufassung wird die bestehende Effizienzskala von „A“ bis „G“ durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ oberhalb der Klasse „A“ weiter differenziert. „Diese neue Skala belebt den Wettbewerb zwischen den Herstellern; das ist einerseits im Interesse der Verbraucher und dient andererseits der Bekämpfung des Klimawandels“, sagt Landesrat Laimer. Zudem  ermögliche die neue Skala den Herstellern auch, die Werbung für ihre Produkte zu verbessern. Bei Werbeaussagen in Bezug auf den Energieverbrauch oder die entsprechenden Kosten muss nach der Richtlinie die Energieeffizienzklasse des betreffenden Produkts genannt werden. „So können Verbraucher beim Kauf neuer Haushaltsgeräte die laufenden Kosten besser einschätzen“, freut sich Laimer.

Gestützt auf die Richtlinie sollen nun auch eine Reihe von Produkten im gewerblichen und industriellen Sektor ermittelt werden, die ein Energiesparpotenzial aufweisen und künftig ebenfalls von dem neuen Kennzeichnungssystem erfasst werden. Die Einbeziehung neuer Produkte wie Fernsehgeräte, Heizkessel und Heizthermen in die neuen Kennzeichnungsvorschriften ist geplant.

Die Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieeffizienzkennzeichnung und der umweltgerechten Gestaltung, also dem „Ökodesign“, würden einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu steigern, so Laimer abschließend.

 

SAN