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Ab 1. Juli Tages- und Nachttarife bei Strom - LR Laimer: Gut, aber Vorsicht

(LPA) Ab 1. Juli gibt's für Haushalte unterschiedliche Stromtarife, je nachdem ob der Strom tagsüber oder nachts gebraucht wird. Eine Neuregelung, die von Landesrat Michl Laimer begrüßt wird: "So kann man sich erstmals die Vorteile eines niedrigeren Nachtstrompreises sichern", so Laimer, der aber auch dazu mahnt, sich beim Stromlieferanten über die genaue Abwicklung zu informieren.

Die Tarif-Neuregelung gilt für Haushalte auf dem "geschützten Markt", also für jene, die den Strom nicht auf dem freien Markt beziehen, sondern vom traditionellen Versorger. Kunden, die sich dagegen für einen eigenen Stromversorger entschieden haben, müssen die Bedingungen mit diesem direkt aushandeln.

Auf dem geschützten Markt erfolgt die Umstellung auf die neue Tarfiregelung automatisch, sofern der Haushalt über einen elektronischen Stromzähler mit Fernablesung verfügt. Dieser kann zwischen dem Verbrauch tagsüber (8.00 bis 19.00 Uhr) und jenem in der Nacht sowie an Wochenenden unterscheiden, der Verbrauch kann damit entsprechend verrechnet werden. "Bisher galten einheitliche Tarife, weil der Unterschied zwischen Tag- und Nachtverbrauch nicht erhoben werden konnte", erklärt Laimer. Dem Kunden wurde also ein Mittelwert zwischen dem teureren Tag- und dem billigeren Nachtstrom verrechnet.

Künftig können Kunden auf dem geschützten Markt zwischen zwei Optionen wählen. Die erste davon betrifft jene, die nicht aktiv werden. Für sie wird ein "Übergangstarif" angewandt, der für den Tagstrom einen geringfügig höheren Tarif als für den Nachtstrom vorsieht. "Bei Option Nummer zwei muss der Kunde dagegen seinem Stromversorger mitteilen, dass er den 'Tarif auf Antrag' beansprucht, der eine größere Preisdifferenz zwischen Tag- und Nachtstrom vorsieht", erklärt der Landesrat.

Laimer warnt jedenfalls vor vorschneller Euphorie: "Wer nicht mehr als zwei Drittel des Stroms nachts oder an Wochenenden verbraucht, hat künftig höhere Stromkosten, egal, ob er den Übergangstarif oder jenen auf Antrag wählt", so der Landesrat. Um sich ein Bild der eigenen Lage zu machen, kann man die letzten Stromrechnungen studieren. Diese schlüsseln den Verbrauch nach Tageszeiten und Wochentagen auf. Und bis zu einem gewissen Grad kann der eigene Stromverbrauch auch gesteuert werden. "Vor allem energieintensive Haushaltsgeräte, etwa  Geschirrspül- und Waschmaschine, Boiler oder Bügeleisen kann man stärker zu preisgünstigen Zeiten nutzen", so Laimer.

Grundsätzlich begrüßt der Landesrat die neue Regelung: "Es wird größere Tarifgerechtigkeit geben, weil endlich der Nachtstrom billiger verrechnet wird", so Laimer. Auch könne der Kunde erstmals seinen Stromverbrauch aktiv steuern und sich so Vorteile des billigeren Nachtstroms sichern. Zudem werde die Umwelt entlastet, weil der Stromverbrauch am Tag eingedämmt werde. "Eine Reduzierung der Verbrauchsspitzen mindert auch den Druck, neue Kraftwerke zu bauen, um solche Spitzen abzudecken", so der Landesrat, der aber allen empfiehlt, sich bei ihrem Stromversorger zu erkundigen, wie die neue Regelung korrekt und zum Vorteil des Kunden abgewickelt werden könne.

chr