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Landschaftsschutz: Gutachten zu Seiser Alm und Naturpark Sextner Dolomiten

(LPA) Mit der Errichtung von Ställen, Städeln und Kochhütten auf der Seiser Alm hatte sich die I. Landschaftsschutzkommission gestern (10. Juni) zu befassen. Auch der Bau einer Garage in Kompatsch und die Regelung des Radfahrens auf der Alm standen auf der Tagesordnung. Und schließlich ging's auch um den Naturpark Sextner Dolomiten, wo nun Radwege und Loipen im Naturparkplan festgeschrieben werden.

In der I. Landschaftsschutzkommission kontrovers diskutiert - und letztendlich negativ begutachtet - wurde gestern der Vorschlag der Gemeinde Kastelruth, die Bestimmungen zur Errichtung von Städeln, Ställen und Kochhütten im  landschaftlichen Gebietsplan der Seiser Alm zu lockern. Die Bestimmungen hätten etwa die Errichtung von Ställen ermöglicht, "und zwar auch ohne zugehöriges Vieh oder Weidetage", so Flavio Ruffini, für Umwelt und Landschaft zuständiger Ressortdirektor. Erlaubt werden sollte zudem - ging es nach der Gemeinde - die Errichtung von Almkäsereien, was von der I. Landschaftsschutzkommission ebenfalls negativ begutachtet worden ist. Und ein Stopp gab's auch für den Vorstoß der Gemeinde, der die Erleichterung der Bestimmungen zum Bau neuer bzw. zur Erweiterung bestehender Kochhütten auf der Seiser Alm vorgesehen hätte.

Grünes Licht hat die I. Landschaftsschutzkommission gestern dagegen der Errichtung einer Garage in Kompatsch signalisiert. "Voraussetzung ist allerdings, dass nicht etwa jeder der zehn betroffenen Betriebe selbst eine Garage errichtet, sondern dass nur eine Sammelgarage für alle Betriebe geschaffen wird", erklärt Ruffini. Zugestimmt hat die Kommission auch dem Antrag, die Almstraße dann uneingeschränkt zu öffnen, wenn die Umlaufbahn auf die Seiser Alm wegen der regelmäßigen Wartung nicht fährt. "Die Straße bleibt dann so lange offen, bis der Parkplatz in Kompatsch voll ist", so der Ressortdirektor.

Ebenso positiv begutachtet hat die Kommission schließlich die Eintragung der Radwege in den Gebietsplan der Seiser Alm. Das Radfahren wird künftig ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Wegen erlaubt sein. "Es wurde bei der Ausweisung der Wege allerdings darauf geachtet, dass alle breit genug sind, damit es zu keinen Konflikten zwischen Fußgängern und Mountainbikern kommt", so Ruffini.

Eine ähnliche Regelung hat die I. Landschaftsschutzkommission auch für den Naturpark Sextner Dolomiten gutgeheißen. Auch dort werden Wander- und Radwege sowie Langlaufloipen in den Naturparkplan eingetragen.

chr