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Lärmschutz entlang der Brennerbahn: Kriterien stehen

(LPA) Nicht weniger als neun Millionen Euro investieren das Land und der Schienennetzbetreiber RFI in neue Lärmschutzbauten entlang der Brennerbahn. Wo die Bauten errichtet werden, wird eine Prioritätenliste zeigen, für die die Landesregierung gestern (10. Mai) auf Vorlage von Landesrat Michl Laimer die Kriterien genehmigt hat. Alles dreht sich dabei um die Anzahl der Betroffenen und den derzeitigen Lärmpegel.

"Schritt für Schritt versuchen wir mit RFI, der Lärmbelastung entlang der Brennerbahnlinie entgegenzuwirken", erklärt Laimer. Nach einem ersten Programm, in dessen Rahmen in den letzten beiden Jahren acht Kilometer Lärmschutzwände in Kurtinig, Leifers, Klausen, Brixen, Franzensfeste, Wiesen-Pfitsch und Gossensaß verwirklicht werden konnten, steht nun der nächste Schritt an. "Das neue Programm mit RFI umfasst Investitionen in Höhe von neun Millionen Euro, wovon das Land 1,8 Millionen übernimmt", so der Landesrat, der die Vereinbarung mit RFI in der kommenden Woche unterzeichnen wird. Auch wenn RFI den Großteil der Kosten übernimmt, ist es das Land, das - immer im Einvernehmen mit dem Schienenbetreiber - die Orte aussucht, an denen Lärmschutzwände errichtet werden. "Wir gehen nach einer Prioritätenliste vor, die Modalitäten zu deren Erstellung haben wir gestern genehmigt", erklärt Laimer.

Bewertet werden demnach drei Kriterien. Zum ersten geht es um die Anzahl der von einer Lärmschutzmaßnahme Betroffenen. "Bisher haben wir Gebäude gezählt, nun sind es die Personen, die von einer Lärmschutzwand profitieren", so der Landesrat, der darauf verweist, dass vor allem Wohngebiete in einem Abstand von weniger als hundert Metern zur Bahnlinie berücksichtigt werden sollen. Besondere Aufmerksamkeit wird auch Krankenhäusern, Altenheimen und Schulen gewidmet.

Zweites Kriterium ist der derzeitige Lärmpegel und die zu erzielende Senkung. "Gebaut wird, wenn wir den Lärm um mindestens fünf Dezibel senken können, also deutlich mehr als die Hälfte des Lärms abfangen", erklärt Laimer. Kriterium Nummer drei ist schließlich eine eingehende Kosten-Nutzen-Analyse der Baumaßnahme. Gebaut werden sollen vor allem herkömmliche Schutzwände. "Wir sind aber auch für Alternativen offen und denken dabei etwa an Schienendämpfungssysteme oder eine schallschluckende Auskleidung von Tunneleinfahrten", so Laimer.

chr