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Land geht gegen Vogelfang vor: Erste Einsätze in Nals und Gargazon
(LPA) Gegen den illegalen Vogelfang geht das Landesamt für Jagd und Fischerei vor. In den letzten Tagen wurden vier Nesträuber zwischen Nals und Gargazon ausgeforscht, die es auf junge Singvögel abgesehen hatten. Um dem Problem des Vogelfangs allerdings Herr werden zu können, ersucht das Land die Bürger um Mithilfe.
Jedes Jahr im Frühling haben die Mitarbeiter des Landesamts für Jagd und Fischerei, die Jagdaufseher, Förster und Carabinieri ein waches Auge auf potentielle Vogelfänger. Diese sind meist in den Obstwiesen unterwegs, um illegal Nester von Singvögeln auszuräumen. "Um diese verbotene Praxis zu unterbinden, sind wir darauf angewiesen, dass sich Bauern, Spaziergänger oder Radfahrer an uns wenden, wenn sie Verdächtige in den Obstwiesen beobachten", heißt es aus dem Landesamt für Jagd und Fischerei. Den ersten dieser Hinweise im laufenden Jahr ist man bereits mit Erfolg nachgegangen. So wurden zwischen Nals und Gargazon in Zusammenarbeit mit den Carabinieri von Terlan vier Friulaner ausgeforscht, die mit Vogelkäfigen und Spiegeln zum Vogelfang ausgerüstet waren.
Zweck der Vogelfängerei ist die Aufzucht von Singvögeln, mit denen auf dem Schwarzmarkt hohe Preise zu erzielen sind. Nesträuber gehen dabei skrupellos zu Werk. So werden weibliche Exemplare aussortiert, weil diese nicht singen, und auch vor Methoden wie dem Blenden oder der Verstümmelung der Flügel der Jungvögel wird nicht zurückgeschreckt. Abgesehen haben es die Nesträuber vor allem auf Drosseln.
Südtirol gilt als eines der bevorzugten Ziele der Vogelfänger, weil sie hier vor allem in den Obstwiesen fündig werden. Aufgrund der geringen Höhe der Apfelbäume sind die Nester leicht erreichbar. Meist sind die Nesträuber, ausgerüstet mit Körben und Spiegeln, in Gruppen unterwegs, sie kommunizieren über Funkgeräte oder Mobiltelefone. "So manch einer hat auch sein Auto umgerüstet, damit er darin die Jungvögel verstecken kann", heißt es aus dem Landesamt für Jagd und Fischerei, das betont, dass Nesträuberei ein Vergehen sei, das entsprechend geahndet werde. Vorgesehen ist nicht zuletzt die Beschlagnahme aller Instrumente, die für die Vogelfängerei gebraucht werden - Fahrzeug inklusive.
chr