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Spritzverbot bienengefährdender Mittel wird bis 750 Meter aufgehoben

(LPA) So wie es - je nach Meereshöhe der Anlagen - stufenweise eingeführt wird, wird das Verbot, Pflanzenschutzmittel auszubringen, die eine Gefahr für Bienen darstellen, Schritt für Schritt wieder aufgehoben. Nachdem die Blüte dort zu Ende geht, wird das Verbot mit Donnerstag, 6. Mai, für Obstbaulagen bis zu einer Meereshöhe von 750 Metern außer Kraft gesetzt.

Wie im entsprechenden Landesgesetz aus dem Jahr 1981 vorgesehen, orientiert sich das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, an der Blüte der Kernobstbäume. Entsprechend wird das Verbot stufenweise und je nach Meereshöhe der Anlagen ausgesprochen und ebenso stufenweise wieder zurückgenommen.

In Obstbaulagen bis 500 Meter Meereshöhe wurde das Verbot demnach bereits am 30. April aufgehoben, am kommenden Donnerstag, 6. Mai, um 24.00 Uhr folgt die Aufhebung für Obstbaulagen zwischen 500 und 750 Metern. In höher gelegenen Anlagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht.

Wie das Landesamt für Obst- und Weinbau mitteilt, dürfen blühende Bäume zudem grundsätzlich, also auch in niedrigen Lagen und nach Aufhebung des generellen Verbots nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

chr