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Bienen: Verbot gefährdender Pflanzenschutzmittel über 700 Metern

(LPA) Schritt für Schritt und der Apfelbaumblüte folgend ist das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, in den letzten Tagen ausgeweitet worden. Ab kommendem Samstag, 24. April, gilt das Verbot für alle Obstbaulagen, also auch jene oberhalb von 700 Metern Meereshöhe.

Nachdem das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, auf die Blüte abgestimmt wird, wird es von der Landesabteilung Landwirtschaft auch je nach Höhenlage abgestuft ausgesprochen. Am kommenden Samstag, 24. April, wird der letzte Schritt gesetzt, indem das Verbot auf die Obstbaulagen oberhalb von 700 Metern Meereshöhe ausgeweitet wird. Es gilt demnach ab Samstag für Obstbaulagen aller Höhenlagen.

In die Kategorie der bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel fallen alle Mittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dichlobenil, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron.

chr