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Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel bis 700 Meter

(LPA) Ab Samstag, 17. April, dürfen auch in Obstbaulagen zwischen 500 und 700 Metern Meereshöhe keine bienengährdenden Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Dies hat die Landesabteilung Landwirtschaft verfügt. Ein entsprechendes Verbot gilt bereits seit vergangenem Sonntag, und zwar für alle Obstbaulagen bis zu 500 Metern Meereshöhe.

Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird an das Fortschreiten der Blüte in den Obstkulturen angepasst. Den Anfang machen die früh blühenden Cripps-Pink-Anlagen, in denen das Ausbringen der entsprechenden Pflanzenschutzmittel bereits seit 7. April verboten ist. Am vergangenen Sonntag, 11. April, war das Verbot auf alle Anlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe ausgeweitet worden, am Samstag, 17. April, folgt Schritt Nummer drei: Das Verbot für Obstbaulagen bis zu 700 Metern.

Demnach dürfen in diesen Anlagen keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dichlobenil, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron.

chr