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Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel wird ausgeweitet

(LPA) Das mit heute (7. April) geltende Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel in allen Anlagen der Apfelsorte Cripps Pink und ihrer Klone auszubringen, war der erste Schritt. Am kommenden Sonntag, 11. April, folgt der zweite: Dann gilt das Verbot der Landesabteilung Landwirtschaft für alle Obstbaulagen bis 500 Meter Meereshöhe.

Schritt für Schritt und angepasst an die Blüte wird das Verbot des Ausbringens bienengefährdender Pflanzenschutzmittel ausgeweitet. Nach den Cripps-Pink-Anlagen betrifft es ab 11. April auch alle Anlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe.

Demnach dürfen in diesen Anlagen keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dichlobenil, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron.

chr