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Ab 7. April Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel
LPA - Der Mittwoch, 7. April, ist in diesem Jahr ein Stichtag für Obstbauern: Ab diesem Tag dürfen in allen Anlagen der Apfelsorte Cripps Pink und ihrer Klone wegen der Blüte keine bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Die Liste der verbotenen Wirkstoffe wurde nun veröffentlicht. In Kraft sind auch die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Feuerbrandes.
Seit dem Jahr 1981 dürfen während der Obstblüte keine Ausbringen bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Jahr für Jahr werden die Wirkstoffe neu bestimmt, die eine Gefahr für die Bienen darstellen. Außerdem legt die Landesabteilung für Landwirtschaft den zeitlichen Rahmen des Verbots fest. Demnach beginnt das Verbot, bienenschädliche Mittel auszubringen, für die Sorte Cripps Pink und deren Klone für alle Obstbaulagen am Mittwoch, den 7. April 2010 und bleibt bis auf Widerruf aufrecht.
Für das Jahr 2010 wurden die Pflanzenschutzmittel mit folgenden Wirkstoffen als bienengefährdend eingestuft: Abamectin, a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dichlobenil, Dimethoat, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda-Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron.Mit heute, 1. April 2010, treten wiederum die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. "Nachdem die Bienen als Vektoren, also als Überträger des Feuerbrand-Erregers gelten, ist es wie in den vergangenen Jahren auch verboten, Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere zu bringen", so Landesrat Berger. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni. Ausnahmen werden allerdings dann gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.
jw