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Landschaftsschutzkommission lehnt Projekt Raschötz-Seilbahn ab

(LPA) Mit den Landschaftsplänen von zwei Gemeinden hat sich in dieser Woche die Zweite Landschaftsschutzkommission befasst; zur Diskussion standen die Pläne für die Seilbahn Raschötz in der Gemeinde St. Ulrich sowie für die Asphaltierung der Zufahrten zu einigen Höfen der Fraktion Mazon in der Gemeinde Neumarkt.

Nicht genehmigt hat die Landschaftsschutzkommission das eingereichte Varianteprojekt und das Projekt im Sanierungswege betreffend den Bau einer Standseilbahn auf die Raschötz. Es handelt sich dabei um zwei von drei Varianten für die Wiederrichtung des Sesselliftes, der im vergangenen Sommer abgerissen worden war und sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Naturparks Puez-Geisler befindet. Das Projekt im Sanierungswege, von dem einige Punkte bereits umgesetzt worden sind, sieht massive Eingriffe vor, etwa die Verlängerung der Brücke um 32 bzw. 28 Meter, die Anlage von Drainagen in felsigem Untergrund, den Ausbau einiger Unterführungen, die Verlegung der Straße, die zum Gasthaus neben der Bergstation führt. Die Landschaftsschutzkommission hat ihr negatives Gutachten damit begründet, dass der bereits umfangreiche Eingriff in eine Landschaft abseits der meistbesuchten Liftanlagen noch gravierender ausfallen würde.

Zugestimmt hat die Zweite Landschaftsschutzkommission hingegen dem eingereichten Projekt für die Asphaltierung der Zufahrt zu den Höfen Barthenau, Fritzen, Keller, Astmayr, Kuckucks und Koller in der Fraktion Mazon in der Gemeinde Neumarkt. Neben der Anbindung an den Wasserspeicher der Gemeinde ermöglichen die Straßen mit einer Gesamtlänge von 2548 Metern die Verbindung der Höfe mit dem Ortskern. Das postive Gutachten hat die Kommission mit der Auflage verbunden, dass durch die Asphaltschicht nicht die Trocken- und Steinmauern beschädigt werden; zudem muss im Bereich des Wasserspeichers eine Schotterschicht mit ökologischem Bindemittel verwendet werden. Angefordert wurde außerdem die Mitarbeit der Forstbehörde.

mac