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Wasserableitungen: Aus zwei Verfahren wird eines
(LPA) Halbiert hat man im Ressort von Landesrat Michl Laimer das Verwaltungsverfahren rund um Projekte für Wasserableitungen. "Aus bisher zwei parallelen Verfahren zur Genehmigung von Ableitungen haben wir mit dem Omnibusgesetz ein einziges gemacht, das von der Landesabteilung Wasser und Energie koordiniert wird", so der Landesrat.
Von der Neuregelung betroffen sind Projekte zum Bau neuer Beregnungsleitungen, kleiner Wasserkraftwerke oder Trinkwasserleitungen, für die bisher das Verfahren um die Wasserkonzession ebenso abzuwickeln war, wie das Sammelgenehmigungsverfahren, das der Dienststellenkonferenz im Umweltbereich obliegt. "Nun muss der Antragsteller das Ansuchen um eine Wasserkonzession nur noch bei der Landesabteilung Wasser und Energie einreichen, die über die Dienststellenkonferenz alle Gutachten der Landesämter einholt und danach die Konzession ausstellt", so Laimer. Diese ersetzt wiederum alle Landesgutachten (auch jene der Landesabteilung Wasserschutzbauten) und bildet die Grundlage für die Ausstellung der Baukonzession, falls eine solche notwendig ist.
Reduziert wird auch die Zahl der einzureichenden Unterlagen. Bisher musste für jedes beteiligt Amt eine Kopie des Projekts vorgelegt werden, nun genügt es, die Unterlagen in zweifacher Ausfertigung auf Papier und eine digitale Kopie einzureichen. "Für das interne Verfahren wird nur mehr das digitale Dokument verwendet, wodurch die Übermittlung schneller und die Bearbeitungszeit kürzer wird", erklärt der Landesrat.
Bei Wasserkraftwerken mit einer mittleren Nennleistung bis zu drei Megawatt muss künftig bereits mit dem Konzessionsgesuch der Nachweis der Verfügbarkeit von Flächen für Anlagen und die Infrastruktur erbracht werden. Für die bereits eingereichten und noch nicht bearbeiteten Gesuche muss dieser Nachweis innerhalb 28. Juni nachgereicht werden. "Geschieht dies nicht, müssen diese Ansuchen abgewiesen werden", so Laimer. Der notwendige Vordruck für den Nachweis der Grundverfügbarkeit ist in der Vorlage des Konzessionsansuchens enthalten und kann von der Homepage der Landesabteilung Wasser und Energie im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/wasser-energie) abgerufen oder im Landesamt für Stromversorgung abgeholt werden.
chr