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Energieeinsparung: LR Laimer stellt neue Förderrichtlinien vor

(LPA) Intelligente Nutzung der Energie, Steigerung der Energieeffizienz, Ausbau erneuerbarer Energie: Dies sind die Schwerpunkte des Klimaschutzpaketes, die vor zehn Tagen nach dem Beschluss der Landesregierung in Kraft getreten sind. "Die neue Energieförderung", erklärte Landesrat Michl Laimer bei der heutigen Pressekonferenz, "soll Südtirol zum Klimaland machen."

"Südtirol," unterstrich der Landesrat, "ist auf einem guten Punkt, es gibt aber noch viel zu tun." So bedeute Nachhaltigkeit, dass pro Person und Jahr rund 2 Tonnen Kohlendioxid verursacht werden dürften: Südtirol mit seinen derzeit 5,4 Tonnen steht - etwa im Vergleich mit den USA mit 20 Tonnen - gut da, muss aber noch mehr als halbieren. Der Anteil der erneuerbaren Energie am Energiebedarf, ausgenommen den Verkehr, belief sich im Jahr 2009 auf 56 Prozent, bis zum Jahr 2020 sollen 75 Prozent erreicht werden.

Seit dem Beginn der Förderungen für Energiesparmaßnahmen im Jahr 1983 wurden 56.600 Gesuche behandelt und mit rund 500 Millionen Euro finanziell unterstützt. "Mit diesen bisherigen Maßnahmen", unterstrich Landesrat Michl Laimer, "haben wir den Grundstein für die derzeitige zufriedenstellende Situation im Energiebereich gelegt und auch das Umweltbewusstsein gefördert." So liegt Südtirol mit der Anzahl seiner Sonnenkollektoren auf europäischer Ebene weit vorne: Sind es in Südtirol 400 Quadratmeter Kollektorfläche auf 1000 Einwohner, befindet sich Italien mit 27 Quadratmetern weit darunter.

Die Gründe für das neue Fördersystem legte Energie-Landesrat Laimer heute dar: So sollen nicht mehr nur einzelne Maßnahmen gefördert werden, vielmehr wird eine umfassende Förderung angestrebt, die den alten, vor dem 12. Jänner 2005 errichteten Gebäudebestand auf Klimahaus-Standard C bringt, denn im Gebäudebestand steckt das größte Potential für Einsparungen. Mit den neuen Förderrichtlinien werden die bereitgestellten Mittel optimiert und die Wartezeiten verringert. Der Fördersatz beläuft sich auf 30 Prozent der anerkannten Kosten.

Bei allen Gesuchen, die vor dem 14. Dezember 2009 eingetroffen sind, hat sich nicht geändert, hob der Landesrat hervor. Ab diesem Datum bis zum 1. März dieses Jahres sind die Förderbeiträge an die Bedingung gekoppelt, das Gebäude vorab auf Klimahaus-C-Standard saniert zu haben, was einem Sieben-Liter-Haus entspricht. Bei Neubauten, mit Baukonzession ab dem 14. Dezember 2009, sind die Bedingungen noch strenger: Verlangt wird Klimahaus-A-Standard, also ein Drei-Liter-Haus. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonnenkollektoren sowie Häuser, die unter Ensembleschutz stehen oder mit einem Abbruchverbot belegt sind.

Bei den Heizanlagen mit erneuerbarer Energie werden automatisch beschickte Biomassekessel, Stückholzkessel oder Erdwärmepupmen gefördert, legte Armin Gasser, stellvertretender Direktor des Landesamtes für Energieeinsparung dar. Eine weitere Schiene stellen die thermischen Solaranlagen dar, die zur Warmwasserbereitung oder für die Schwimmbad-Erwärmung eingebaut werden, für die Heizung oder die Kühlung. Weitere geförderte Maßnahmen sind Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen für Gebäude ohne Stromanschluss, der Austausch von Fenstern bei Gebäuden unter Ensembleschutz mit Abbruchverbot, die Wärmerückgewinnung aus Kühlanlagen, Fernheizwerke und Machbarkeitsstudien, etwa Energiekonzepte für Gemeinden oder Industriebetriebe.

Informationen und Unterlagen für Gesuche sind erhältlich im Amt für Energieeinsparung, Mendelstraße 33, Bozen, Telefon 0471 414720, E-Mail energieeinsparung@provinz.bz.it, Web www.provinz.bz.it/wasser-energie

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