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I. Landschaftsschutzkommission: Grünes Licht für Umbenennung Naturpark

(LPA) Nach Führungsausschuss und Landesregierung hat sich gestern (24. Februar) auch die I. Landschaftsschutzkommission für die Umbenennung des Naturparks Sextner Dolomiten in "Naturpark Drei Zinnen" ausgesprochen. Bei der ersten Sitzung der Kommission unter der Leitung von Artur Kammerer wurden zudem Entscheidungen zu den Landschaftsplänen von Vintl und Glurns getroffen.

Eine Stabübergabe ist gestern an der Spitze der I. Landschaftsschutzkommission vollzogen worden. Nachdem der bisherige Leiter der Kommission, Roland Dellagiacoma, Ende des vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten ist, war die gestrige Sitzung die erste unter der Leitung von Artur Kammerer, der auch die Landesabteilung Natur und Landschaft nach Dellagiacomas Abgang führt.

Die wichtigste Entscheidung, die die Kommission gestern zu treffen hatte, war jene zur Umbenennung des Naturparks mit der bisher offiziellen Bezeichnung "Naturpark Sextner Dolomiten in den Gemeinden Sexten, Toblach und Innichen" in "Naturpark Drei Zinnen". Der entsprechende Antrag war von der Landesregierung gestellt worden, nachdem sich bereits Anfang Dezember der Führungsausschuss des Naturparks für diese Umbenennung ausgesprochen hatte. "Die bisherige Bezeichnung war eine sehr langatmige und komplizierte und hat vor allem in der Kommunikation für Probleme gesorgt", so Kammerer nach der Sitzung.

Die neue Bezeichnung "Naturpark Drei Zinnen" sei nicht nur gewählt worden, weil die Drei Zinnen das landschaftlich herausragende Merkmal des Schutzgebiets seien, sondern auch, weil der Name kurz, prägnant und neutral sei. "Zudem kennt man die Drei Zinnen weltweit, sodass man mit dieser Bezeichnung auch einen Werbeeffekt erzielt", erklärt Kammerer. Die Entscheidung zur Umbenennung des Naturparks ist in der I. Landschaftsschutzkommission mehrheitlich getroffen worden, eine Gegenstimme kam lediglich von der Gemeinde Sexten.

Negative Gutachten von der I. Landschaftsschutzkommission gab's in zwei anderen Fällen. So ging es einmal um den Antrag auf Streichung eines als Naturdenkmal ausgewiesenen Feuchtgebiets beim Obergasserhof in Pfunders. Die Feuchtigkeit mache die Bearbeitung der Flächen sehr aufwändig, so der Antragsteller, der deshalb die Möglichkeit einer Entwässerung und der Errichtung eines Feldwegs bekommen wollte. Die I. Landschaftsschutzkommission hat diesem Ansinnen nicht stattgegeben, weil Feuchtgebiete wie das betroffene eine sehr wichtige ökologische Funktion inmitten bewirtschafteter Flächen hätten. "Zudem ist jene des Naturdenkmals eine der strengsten Schutzkategorien, die wir kennen", so Kammerer.

Ebenfalls abgelehnt wurde die Streichung eines Waals aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Glurns. "Waale sind landschaftsprägende Elemente, sie erfüllen wichtige Funktionen in der Natur und sollten daher erhalten werden", so die Begründung Kammerers.

chr