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Vereinfachungen bei alten Wasserrechten und Erdsonden

(LPA) Fast 2500 Inhaber alter Wasserkonzessionen können aufatmen: Ihre Rechte, die Ende 2009 verfallen wären, wurden nun um weitere 20 Jahre verlängert. "Dadurch kann das Wasser weiter bezogen werden, ohne dass die Inhaber der Konzessionen Schritte zur Erneuerung unternehmen müssten“, so Landesrat Michl Laimer, der zudem auf eine Erleichterung in Sachen Erdwärme verweist.

Grundlage der Verlängerung der alten Wasserrechte ist das Landesgesetz Nr. 2 vom 22. Jänner 2010. Die darin enthaltene Regelung sieht eine automatische Verlängerung der Konzessionen vor. Damit ersparen sich die Inhaber der Rechte eine aufwändige Bestandsaufnahme und das Einreichen eines Gesuchs. "Zudem ersparen wir uns in der Verwaltung den enormen Zeitaufwand für die Behandlung der Gesuche und können uns so verstärkt um Ansuchen um neue Wasserableitungen kümmern", so der Direktor des Landesamts für Gewässernutzung, Wilfried Rauter.

Ein zweiter Schritt hin zu einem umfassenden Abbau von Büorkratie betrifft Erdsonden für die Heizung und Kühlung von Gebäuden. "Bisher musste ein regulärer Antrag um eine Konzession gestellt werden, nun genügt eine einfache Meldung an das Landesamt für Gewässernutzung und die Arbeiten können sofort durchgeführt werden", so Laimer. Durch diese Vereinfachung soll der Umstieg auf erneuerbare Energieträger wie die Geothermie erleichtert werden, erklärt der Landesrat, der zudem darauf verweist, dass diese Vereinfachung sogar im restlichen Staatsgebiet angewandt werden soll.

Die beiden Maßnahmen sind lediglich weitere Schritte zum Abbau von Bürokratie, die das Landesamt für Gewässernutzung bereits seit Jahren setzt: So hätten 2007 fast 7000 Besitzer von Tiefbrunnen aufgrund einer alten Bestimmung einen Antrag auf Verlängerung ihrer Wasserkonzession stellen müssen. Bereits damals hatte Laimer durch eine Gesetzesänderung den Aufwand für Bürger und Verwaltung verhindert. "Darüber hinaus haben wir vor zwei Jahren auf die Einhebung von geringen Wasserzinsen verzichtet, da sie für die Verwaltung höhere Kosten als Einnahmen mit sich gebracht hätten", so der Landesrat. Für den Bürger sei damit ein lästiger alljährlicher Aufwand weggefallen.

chr