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I. Landschaftsschutzkommission: Grünes Licht für zwei Landschaftspläne
(LPA) Zwei gänzlich überarbeiteten Landschaftsplänen, jenen von Schnals und Lüsen, hat die I. Landschaftsschutzkommission gestern (2. Dezember) grünes Licht signalisiert. Dazu gab's Änderungsanträge zu den Landschaftsplänen von Bozen, Kaltern, Sexten, Sarntal und Prags.
Der erste vollständig überarbeitete Landschaftsplan, den die I. Landschaftsschutzkommission bei ihrer gestrigen Sitzung - übrigens der letzten unter dem Vorsitz von Roland Dellagiacoma, Direktor der Landesabteilung Natur und Landschaft - zu behandeln hatte, war jener der Gemeinde Schnals. "Eine sehr, sehr gute Überarbeitung", betonte Dellagiacoma nach der Sitzung. Während etwa der bis dato geltende Landschaftsplan von Schnals keinerlei Bannzonen vorsah, werden im neuen Landschaftsplan gleich mehrere ausgewiesen, etwa die unbebauten Wiesen oberhalb von Katharinaberg oder jene unterhalb von Karthaus.
Ein ganz besonderes Charakteristikum des neuen Landschaftsplans sind die "Schnalser Höfelandschaften", die den Charakter des Tals prägen und deshalb in ihrer heutigen Form erhalten werden sollen. "Es handelt sich um typische Höfe-Ensembles aus Holz, die als solche geschützt werden", so der Vorsitzende der Kommission. Entsprechend dürfen in diesen Ensembles nur noch Gebäude neu errichtet oder verlegt werden, wenn dafür die Landschaftsschutzermächtigung des Landes vorliegt. "Zudem ist die Errichtung nur dann gestattet, wenn der Antragsteller keine anderen geeigneten Grundstücke besitzt", so Dellagiacoma.
Besonderen Schutz genießt schließlich das Lagauntal am Fuß der Saldurspitze im hinteren Schnalstal, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird. "Das Hochtal weist ein besonders reizvolles Landschaftsbild mit alten Zirben- und Lärchenbeständen auf", erklärt der Kommissionsvorsitzende. Um das Landschaftsbild zu erhalten, dürfen hier keine neuen Erschließungswege und auch keine Gebäude errichtet werden, sofern sie nicht für die Alm- oder Forstwirtschaft notwendig sind.
Grünes Licht gab's gestern auch für den neuen Landschaftsplan der Gemeinde Lüsen. Auch hier wurden neue Bannzonen in den Plan aufgenommen, ebenso wie zwei Landschaftsschutzgebiete: die Rienzschlucht und die Lüsner Alm. "Die Rienzschlucht ist kaum erschlossen, wird nur von zwei Wanderwegen gequert und gilt deshalb als Zufluchtsort für sehr viele Tierarten: vom Uhu bis zu Gämsen", erklärt Dellagiacoma. Die Lüsner Alm sei dagegen nicht zuletzt wegen der zahlreichen Moore und Moorheiden besonders schützenswert. "Die landschaftlichen Charakteristiken der Lüsner Alm ähneln jenen der Villanderer Alm, nur gilt die Lüsner Alm als ruhiger", so der Vorsitzende der Kommission.
Als Bannzonen, also als Zonen mit einem strikten oberirdischen Bauverbot, gelten in Lüsen künftig die Wiesenterrasse zwischen Lasanke und dem Hauptort, die unmittelbare Umgebung der Pfarrkirche, die landwirtschaftlichen Flächen oberhalb des Dorfs, der unverbaute Talboden zwischen dem Pekulerhof und der Sportzone, die Wiesen um das Kirchlein von Flitt sowie - als neue Bannzone - die Wiesen um die Kirche St. Nikolaus in Petschied.
Positiv begutachtet wurde gestern auch der Antrag zur Erweiterung des Parkplatzes, der für das Messner Mountain Museum (MMM) sowie für die entstehende Naherholungszone Kaiserberg im Montiggler Wald in Bozen angelegt worden ist. "Die Renaturierung der ehemaligen Mülldeponie steht vor dem Abschluss, das Gebiet ist als Naherholungszone gedacht, sodass es auch erreichbar sein muss", erklärt Dellagiacoma. Selbiges gelte für das MMM auf Schloss Sigmundskron. Entsprechend kann der Parkplatz von derzeit 120 auf 190 Stellplätze erweitert werden.
Gestoppt hat die I. Landschaftsschutzkommission gestern das Ansinnen der Gemeinde Kaltern, zwei Bannzonen abzuändern, um die Errichtung von zwei Hofstellen zu ermöglichen. Es handelt sich um die Bannzonen in den Örtlichkeiten Lavardi und Oberplanitzing. "Wir haben diese Änderungen abgelehnt, weil die Errichtung der Hofstellen in diesen Gebieten eine Zersiedelung darstellen würde", so Dellagiacoma, der allerdings betont, dass die Gemeinde Kaltern bereits seit Jahren in der Ausweisung von Bannzonen vorbildlich arbeite.
Ein negatives Gutachten der I. Landschaftsschutzkommission gab's darüber hinaus für ein ähnliches Anliegen der Gemeinde Sexten. Auch dort sollte die Grenze einer Bannzone verschoben werden, um die Erweiterung einer Hofstelle zu ermöglichen.
Lobende Worte von Roland Dellagiacoma gibt's für die Gemeinde Percha. "Es kommt selten vor, dass eine Gemeinde die Ausweisung eines Bachs als Naturdenkmal beantragt und so die hydroelektrische Nutzung des Bachs verhindert", so der Vorsitzende der I. Landschaftsschutzkommission. Diese hat gestern dem Antrag der Gemeinde stattgegeben, den Wielenbach zum Naturdenkmal zu erklären und so unter ganz besonderen Schutz zu stellen.
Den Antrag für eine Neuabgrenzung des Biotops Gisser Auen samt der Änderung der Biotopbestimmungen hat dagegen die Gemeinde Sarntal gestellt und auch hier gab's grünes Licht von Seiten der I. Landschaftsschutzkommission. Die Änderung ermöglicht es der Gemeinde, einen Strang der Kanalisierung durch das Biotop zu verlegen. "Auf dem entstehenden Damm soll zudem der geplante Radweg verlaufen", erklärt Roland Dellagiacoma.
Um die qualitative und quantitative Erweiterung des Gasthofs "Brückele" in Prags zu ermöglichen, hat die Gemeinde den Antrag auf eine Abänderung der Bestimmungen des Naturparks Fanes-Sennes-Prags eingereicht. Ursprünglich vorgesehen war eine Erweiterung um 1800 Kubikmeter, gestern hat die I. Landschaftsschutzkommission einer Erweiterung um 1000 Kubikmeter zugestimmt. "Wegen der landschaftlichen Besonderheit gilt allerdings die Auflage, dass das Erweiterungsprojekt vom Landesbeirat für Baukultur und Landschaft begleitet wird", so Roland Dellagiacoma, der Vorsitzende der I. Landschaftsschutzkommission.
chr