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Neues Genehmigungsverfahren für Sendestandorte - Verordnung in Kraft
(LPA) Wer in Zukunft in Südtirol Sendeanlagen errichten möchte, muss ein differenziertes Genehmigungsverfahren durchlaufen. So wurde eine eigene Dienststellenkonferenz eingerichtet, die Landesumweltagentur prüft die Strahlenbelastung und erst danach erfolgt die Genehmigung durch Bürgermeister oder Landesrat. Die entsprechende Verordnung zur Kommunikationsinfrastruktur ist nun in Kraft.
Die Verordnung regelt Erstellung, Genehmigung, Inhalte und Wirkung des Landesfachplans der Kommunikationsinfrastruktur. So werden etwa Kriterien zur Auswahl der Sendestandorte und die Abstimmung von Fachplan und Bauleitplänen festgelegt. Erster Schritt auf dem Weg zur Genehmigung eines Sendestandorts ist die Bewertung eines entsprechenden Antrags durch eine eigens eingerichtete Dienststellenkonferenz (KIS), die aus einem Vertreter der Landesumweltagentur, der Raumordnung und des Landschaftsschutzes besteht.
Die Betreiber von Sendestandorten müssen der KIS und den Bürgermeistern für das jeweils folgende Jahr einen Plan der angestrebten Standorte und Versorgungsgebiete vorlegen. Die Gemeinden lassen dazu der KIS eine Stellungnahme zukommen. Danach muss jedes Projekt mit Detailunterlagen etwa zu Frequenz, Sendeleistung, Strahlungsrichtung oder Neigungswinkel bei der Koordinationsstelle der Landesumweltagentur eingereicht werden. "Dort erfolgt die sehr strenge Strahlenschutzbewertung, die Überarbeitung des Projekts zur Minimierung der Strahlung und mit den Gemeinden auch eine Suche nach Alternativstandorten", erklärt Luigi Minach, Leiter der Landesumweltagentur. Erst wenn diese Hürde genommen ist, kann das Projekt in der KIS bewertet werden.
Gibt die KIS grünes Licht, ist es am Landesrat, den Standort zu genehmigen, falls dieser außerhalb der Siedlungsgebiete liegt. Innerhalb der Siedlungsgebiete ist dagegen der Bürgermeister zuständig. Die Gemeinden können indes einen raumordnerischen Rahmen für die Auswahl der Sendestandorte festlegen. "Dies bietet einen gewissen Spielraum, besonders wenn brauchbare Alternativstandorte angeboten werden", so Minach. Um die Bevölkerung über die Sendestandorte zu informieren, werden alle Infos weiter im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.
Zuerst wird allerdings der Fachplan für die Kommunikations-Infrastruktur neu erstellt, in dem die bestehende Infrastruktur erhoben und eventuelle Problemsituationen saniert werden.
chr