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Neues Genehmigungsverfahren für Sendestandorte - Verordnung in Kraft

(LPA) Wer in Zukunft in Südtirol Sendeanlagen errichten möchte, muss ein differenziertes Genehmigungsverfahren durchlaufen. So wurde eine eigene Dienststellenkonferenz eingerichtet, die Landesumweltagentur prüft die Strahlenbelastung und erst danach erfolgt die Genehmigung durch Bürgermeister oder Landesrat. Die entsprechende Verordnung zur Kommunikationsinfrastruktur ist nun in Kraft.

Die Verordnung regelt Erstellung, Genehmigung, Inhalte und Wir­kung des Lan­desfachplans der Kommunikationsinfrastruktur. So werden etwa Kriterien zur Auswahl der Sendestand­orte und die Abstimmung von Fachplan und Bauleitplänen festgelegt. Erster Schritt auf dem Weg zur Genehmigung eines Sendestandorts ist die Bewertung eines entsprechenden Antrags durch eine eigens eingerichtete Dienststellenkonferenz (KIS), die aus ei­nem Vertreter der Landesumweltagentur, der Raumordnung und des Landschafts­schutzes besteht.

Die Betreiber von Sendestandorten müssen der KIS und den Bürgermeistern für das jeweils fol­gende Jahr einen Plan der angestrebten Standorte und Versor­gungsgebiete vorlegen. Die Gemeinden lassen dazu der KIS eine Stellungnahme zukommen. Danach muss jedes Projekt mit Detailunterlagen etwa zu Frequenz, Sendeleistung, Strahlungs­richtung oder Neigungswinkel bei der Koordinationsstelle der Landesumwelt­agentur eingereicht wer­den. "Dort erfolgt die sehr strenge Strahlenschutzbewertung, die Überarbeitung des Projekts zur Minimierung der Strahlung und mit den Gemeinden auch eine Suche nach Alternativstandorten", erklärt Luigi Minach, Leiter der Landesumweltagentur. Erst wenn diese Hürde genommen ist, kann das Projekt in der KIS be­wertet werden.

Gibt die KIS grünes Licht, ist es am Landesrat, den Standort zu genehmigen, falls dieser außerhalb der Siedlungsgebiete liegt. Innerhalb der Siedlungsgebiete ist dagegen der Bürgermeister zuständig. Die Gemeinden können indes einen raumordnerischen Rahmen für die Auswahl der Sendestandorte festlegen. "Dies bietet einen gewissen Spiel­raum, besonders wenn brauch­bare Alternativstandorte angeboten werden", so Minach. Um die Bevölkerung über die Sendestandorte zu informieren, werden alle Infos weiter im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.

Zuerst wird allerdings der Fachplan für die Kommunikations-Infrastruktur neu erstellt, in dem die bestehende Infrastruktur erhoben und eventuelle Problemsituationen saniert werden.

chr