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Waldrand mit Unkrautmittel "behandelt" - Strafen des Forstdienstes

(LPA) Empfindliche Strafen hat der Forstdienst im Raum Latsch ausgestellt, wo gleich mehrere Obstbauern den Waldrand mit Unkraut-Bekämpfungsmitteln "behandelt" hatten. "Neben den Schäden am Baum- und Strauchbestand wird durch eine solche 'Behandlung' auch die Bodenstabilität verringert", so die Begründung von Seiten des Forstdienstes.

Vernichtet: So sieht ein Waldrand nach der Behandlung mit Unkraut-Bekämpfungsmitteln aus

Weil ihre Äpfelbäume in unmittelbarer Nähe des Waldes zu wenig Sonne abbekommen haben, haben gleich drei Obstbauern im Raum Latsch zur Selbsthilfe gegriffen. Mit Unkraut-Bekämpfungsmitteln sind sie den Pflanzen am Waldrand zu Leibe gerückt, und zwar auf nicht unerheblichen Flächen. So wurden in einem ersten Fall rund 1250 Quadratmeter Waldrand mit chemischen Mitteln "behandelt", in einem zweiten 1350 Quadratmeter, in einem dritten sogar rund 2900 Quadratmeter.

"Auf diesen Flächen wurde der Wald- und Strauchbestand erheblich beschädigt oder sogar vernichtet", heißt es aus dem zuständigen Forstinspektorat Schlanders. Zudem sei die  Baumverjüngung dem Unkraut-Bekämpfungsmittel zum Opfer gefallen. "Gerade bei Waldrändern handelt es sich um einen ökologisch wertvollen Bereich, der durch die 'Behandlung' mit den Unkraut-Bekämpfungsmitteln in Mitleidenschaft gezogen worden ist", so die Experten des Forstdienstes.

Nachdem es sich zudem um teils steile Hänge handelt, führen die Forst-Fachleute auch noch ein weiteres Argument ins Feld. Durch die Zerstörung von Bäumen und Sträuchern werde die Stabilität des Bodens verringert, Rutschungen könnten die Folge sein.

Entsprechend mussten in allen drei Fällen empfindliche Verwaltungsstrafen ausgestellt werden. "Die Höhe der Strafe reicht vom doppelten bis zum sechsfachen Wert des angerichteten Schadens, in den konkreten Fällen also von mehr als 1000 bis über 2000 Euro", heißt es aus dem Forstinspektorat Schlanders. Doch damit nicht genug: Nachdem der Wald in Besitz von Fraktionen, also öffentlichen Körperschaften ist, könnten zudem Anzeigen wegen Beschädigung öffentlichen Gutes folgen.

chr