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I. Landschaftsschutzkommission: Grünes Licht für fünf Landschaftspläne

(LPA) Gleich fünf gänzlich überarbeiteten Landschaftsplänen hat die I. Landschaftsschutzkommission grünes Licht gegeben. Es sind jene der Gemeinden Eppan, St. Leonhard i. P., St. Ulrich, Sand in Taufers und Salurn. "Gemein ist allen diesen Landschaftsplänen, dass die Bannzonen beträchtlich ausgedehnt worden sind", so Roland Dellagiacoma, Vorsitzender der Kommission.

Dellagiacoma bezeichnet die Bannzonen als "Tafelsilber" des Landschaftsschutzes. "Es ist erfreulich, dass nun auch die Gemeinden die Bannzonen als einzig wirksames Instrument zur Verhinderung der Zersiedelung schätzen", so der Vorsitzende der I. Landschaftsschutzkommission.

Dies gilt auch für die Gemeinde Eppan, deren überarbeiteter Landschaftsplan nun das Plazet der Kommission bekommen hat. "Dass man sich über diesen neuen Plan einig war, hängt auch damit zusammen, dass bereits im Vorfeld sehr viele und sehr konstruktive Gespräche mit den Vertretern von Gemeinde und Bauern geführt worden sind", so Dellagiacoma. Nur diesem konstruktiven Klima sei es zu verdanken, dass die Bannzonen, die in Eppan einzig und allein das landwirtschaftliche Grün betreffen, noch erheblich ausgeweitet werden konnten. "Mit diesem überarbeiteten Landschaftsplan sind geschätzte 90 Prozent des landwirtschaftlichen Grüns in der Gemeinde Eppan als Bannzone ausgewiesen", erklärt der Vorsitzende der I. Landschaftsschutzkommission.

Zu den Bannzonen kommen die beiden Biotope um die Eislöcher bzw. die Fuchsmöser sowie 13 Naturdenkmäler, darunter ein enormer Efeu in Unterrain, ein Gletscherschliff mit Gletschertöpfen - "einer der schönsten Südtirols", heißt es im Landschaftsplan - am Gleifhügel sowie der vor allem in Sachen Flora interessante Trockenrasen am Kreuzstein.

Auch für den überarbeiteten Landschaftsplan von St. Leonhard in Passeier gilt als Charakteristikum die beträchtliche Ausdehnung der Bannzonen im Talboden. Dazu kommen zwei exponierte Wiesenrücken oberhalb des Dorfes, die vor der Verbauung geschützt werden sollen, damit das Dorf seinen ländlichen Charakter nicht verliert. Bannzonen bestehen zudem in Walten sowie rund um die Hügelkirche St. Hippolyt auf Glaiten, deren charakteristisches Bild nicht durch eine Verbauung gestört werden soll.

Als Biotop ausgewiesen wurde eine Feuchtfläche an der Passer unterhalb von St. Leonhard (Gondellen). Dazu kommen die Naturdenkmäler, etwa ein Lorbeerbaum und eine Steineiche oberhalb des Dorfes, der Übel- und der Seebergsee aber auch die Guflbachfälle oberhalb von Gomion oder die Glaitenbachfälle ober St. Leonhard.

Verdoppelt wurden die Bannzonen auch im gänzlich überarbeiteten Landschaftsplan der Gemeinde St. Ulrich. "Man hat von St. Ulrich allzu oft das Bild einer stark urbanisierten Tourismusgemeinde vor Augen, ohne sich bewusst zu sein, dass die Gemeinde auch viele beeindruckende und daher schützenswerte Landschaften aufzuweisen hat", erklärt dazu Roland Dellagiacoma. Entsprechend wurde im neuen Landschaftsplan auch das Landschaftsschutzgebiet Pic Berg ausgewiesen und durch das Waldgebiet zwischen den Almen von Sèurasas und St. Jakob erweitert. Das im ursprünglichen Landschaftsplan ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet Raschötz-Seceda ist im neuen Plan dagegen nicht mehr enthalten, nachdem es in der Zwischenzeit einen Teil des Naturparks Puez-Geisler bildet.

Neu im Landschaftsplan von St. Ulrich eingetragen wurde auch die Parkanlage Col de Flam in der Nähe des Ortszentrums "Die Grünanlage sticht besonders wegen ihres Laubbaumbestandes hervor, ihre exponierte Lage gleich oberhalb der Ortschaft ermöglicht schöne Ausblicke auf St. Ulrich und dessen Umgebung", heißt es dazu im neuen Landschaftsplan.

Auch der gänzlich übrarbeitete Landschaftsplan der Gemeinde Sand in Taufers hat grünes Licht von der I. Landschaftsschutzkommission bekommen. In diesem Plan sind Ausweitungen der Bannzonen in Sand und in Rein vorgesehen. Im Plan findet sich zudem die Erweiterung des Biotops Kematner Ahrauen. Bisher war ein gut 1,5 Kilometer langer und rund 150 Meter breiter Streifen entlang der Ahr unter Schutz gestellt, mit dem neuen Landschaftsplan kommt ein Erlenwaldstreifen an der orographisch rechten Ahrseite dazu. Auch das gesamte Flussbett der Ahr wird in diesem Abschnitt in das Biotop integriert, ebenso wie eine kleinere Fläche im Norden des bestehenden Schutzgebiets.

Drei neue Naturdenkmäler hat der überarbeitete Landschaftsplan von Sand in Taufers ebenfalls aufzuweisen. Es handelt sich um das Hofermoos, eine Nassfläche am Eingang ins Knuttental in Rein, die Eislöcher bei Mühlen sowie die Einödau südlich des Biotops Ahrauen.

Das Muster der anderen neuen Landschaftspläne lässt sich auch auf jenen von Salurn ausdehnen. "Auch hier sind im Talboden neue Bannzonen ausgewiesen worden", so Dellagiacoma. Dazu kommen die Bannzonen um die Haderburg, den Hof Dornach mit seinen Weinbergen, in den tieferen Terassenlagen in Buchholz, um die romanische Kirche St. Ursula sowie in Gfrill. Mit dem Biotop Adlermösl wurden zudem die beiden ökologisch wertvollsten Auflächen im Talboden geschützt.

Vervollständigt wird der Landschaftsplan von Salurn durch die Ausweisung von sieben Naturdenkmälern. Darunter findet sich ein 38 Meter hoher Mammutbaum mit einem Stammumfang von über sieben Metern oberhalb von Buchholz, aber auch der rund hundert Meter hohe Wasserfall des Titschenbachs, die beiden Trockenrasenflächen Raut und Doss dela Klom sowie die schilfbestandene Feuchtfläche Punkli.

Eine ganze Reihe von Landschaftplänen wurden im Rahmen der Sitzung der I. Landschaftsschutzkommission lediglich punktuell geändert. "Dabei kommt immer häufiger das nun mögliche verkürzte Verfahren zum Einsatz, das einen einstimmigen Beschluss der Kommission vorsieht, der eine Reihe von bisher notwendigen weiteren Schritten ersetzt", so der Vorsitzende der Kommission. Dank des verkürzten Verfahrens werde viel Zeit und Bürokratie eingespart.

In der Kommission zur Debatte stand im Übrigen auch der Antrag der Schutzverbände, das ehemalige Militärareal am Eingang ins Passeier unterhalb von Dorf Tirol als Biotop auszuweisen. "Diesem Antrag hat die Kommission nicht stattgegeben, wir haben stattdessen aber beschlossen, das Areal als bestockte Weide zu klassifizieren", so Dellagiacoma. Damit werde die Fläche als "ökologische Vorrangfläche" geschützt, was vor allem inmitten eines intensiv genutzten Gebiets wichtig sei.

chr