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Verbot bienengefährdender Mittel für alle Höhenlagen aufgehoben

(LPA) Am kommenden Mittwoch, 13. Mai, wird das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, auch für Obstanlagen über 750 Metern Seehöhe außer Kraft gesetzt. Damit bleibt es nur verboten, blühende Bäume mit den genannten Mitteln zu behandeln.

Wie im entsprechenden Landesgesetz aus dem Jahr 1981 vorgesehen, orientiert sich das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, an der Blüte der Kernobstbäume. Entsprechend wird das Verbot stufenweise und je nach Meereshöhe der Anlagen ausgesprochen und ebenso stufenweise wieder zurückgenommen.

In Obstbaulagen bis 750 Meter Meereshöhe wurde das Verbot demnach bereits außer Kraft gesetzt, am kommenden Mittwoch, 13. Mai (24.00 Uhr) folgt die Aufhebung für Obstbaulagen über dieser Grenze. Wie das Landesamt für Obst- und Weinbau mitteilt, dürfen blühende Bäume allerdings grundsätzlich, also auch nach Aufhebung des generellen Verbots nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

Aufrecht bleiben auch die Vorsichtsmaßnahmen, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. So dürfen bis 15. Juni keine Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere gebracht werden. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr