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Verbot bienengefährdender Mittel wird bis 750 Meter aufgehoben

(LPA) So wie es - je nach Meereshöhe der Anlagen - stufenweise eingeführt wird, wird das Verbot, Pflanzenschutzmittel auszubringen, die eine Gefahr für Bienen darstellen, nun auch Schritt für Schritt wieder aufgehoben. Nachdem die Blüte dort zu Ende geht, wird das Verbot mit Freitag, 1. Mai, für Obstbaulagen bis zu einer Meereshöhe von 750 Metern außer Kraft gesetzt.

Wie im entsprechenden Landesgesetz aus dem Jahr 1981 vorgesehen, orientiert sich das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, an der Blüte der Kernobstbäume. Entsprechend wird das Verbot stufenweise und je nach Meereshöhe der Anlagen ausgesprochen und ebenso stufenweise wieder zurückgenommen.

In Obstbaulagen bis 500 Meter Meereshöhe wurde das Verbot demnach bereits am 23. April aufgehoben, am kommenden Freitag, 1. Mai, um 24.00 Uhr folgt die Aufhebung für Obstbaulagen zwischen 500 und 750 Metern. In höher gelegenen Anlagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht. Wie das Landesamt für Obst- und Weinbau mitteilt, dürfen blühende Bäume zudem grundsätzlich, also auch in niedrigen Lagen und nach Aufhebung des generellen Verbots nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

Aufrecht bleiben auch die Vorsichtsmaßnahmen, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. So dürfen bis 15. Juni keine Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere gebracht werden. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr