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Pflanzenschutz: Verbot bienengefährdender Mittel wird stufenweise aufgehoben

(LPA) In der Zeit der Obstblüte dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, die eine Gefahr für Bienen darstellen. Nachdem die Blüte in den niedrigen Lagen nun zu Ende geht, wird das Verbot schrittweise aufgehoben. Den Anfang macht man mit Obstanlagen bis zu einer Meereshöhe von 500 Metern, für die das Verbot am kommenden Donnerstag, 23. April, außer Kraft gesetzt wird.

Wie im entsprechenden Landesgesetz aus dem Jahr 1981 vorgesehen, orientiert sich das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, an der Blüte der Kernobstbäume. Entsprechend wird das Verbot stufenweise und je nach Meereshöhe der Anlagen ausgesprochen und ebenso stufenweise wieder zurückgenommen.

In Obstbaulagen bis 500 Meter Meereshöhe wird das Verbot demnach am kommenden Donnerstag, 23. April, um 24.00 Uhr aufgehoben, in höher gelegenen Anlagen bleibt es bis auf Widerruf aufrecht. Wie das Landesamt für Obst- und Weinbau mitteilt, dürfen blühende Bäume allerdings grundsätzlich, also auch in niedrigen Lagen und nach Aufhebung des generellen Verbots nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

Aufrecht bleiben auch die Vorsichtsmaßnahmen, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. So dürfen bis 15. Juni keine Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere gebracht werden. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr