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Bienen: Verbot gefährdender Pflanzenschutzmittel auch über 750 Metern

(LPA) Schritt für Schritt wird das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, ausgeweitet. Ab kommendem Donnerstag, 16. April, gilt das Verbot für alle Obstbaulagen, auch oberhalb von 750 Metern Meereshöhe.

Nun ist auch der letzte Schritt gesetzt: Nachdem das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, auf die Blüte abgestimmt und daher je nach Höhenlage abgestuft ausgesprochen wird, gilt das Verbot ab Donnerstag für Obstbaulagen aller Höhenlagen, also auch für jene oberhalb von 750 Metern Meereshöhe.

In die Kategorie der bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel fallen alle Mittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Azadirachtin (ausgenommen das Produkt Neemazal), a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dichlobenil, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Ethofenprox,  Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda cyhalothrin, Milbemectin, Oxydemeton-methyl, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron. 

Bereits am 1. April sind auch die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft getreten, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. "Nachdem die Bienen als Vektoren, also als Überträger des Feuerbrand-Erregers gelten, ist es wie in den vergangenen Jahren auch verboten, Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere zu bringen", so Agrarlandesrat Hans Berger. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni. Ausnahmen werden allerdings dann gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr