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Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel bis 750 Meter

LPA - Nachdem seit 8. April in Obstbaulagen bis zu 500 Metern Meereshöhe keine bienengährdenden Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden dürfen, hat die Landesabteilung Landwirtschaft das Verbot nun ausgeweitet. Ab Sonntag, 12. April dürfen die Mittel auch in allen Obstbaulagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe bis auf Widerruf nicht mehr verwendet werden.

Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird an das Fortschreiten der Blüte in den Obstkulturen angepasst. Nachdem seit 8. April das Verbot für alle Anlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe galt, wird es ab Sonntag, 12. April, auf Obstbaulagen bis zu 750 Metern ausgedehnt. Pflanzenschutzmittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten, dürfen demnach vorübergehend nicht mehr ausgebracht werden: Abamectin, Azadirachtin (ausgenommen das Produkt Neemazal), a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dichlobenil, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Ethofenprox,  Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda cyhalothrin, Milbemectin, Oxydemeton-methyl, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron.

Seit 1. April sind hingegen die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. "Nachdem die Bienen als Vektoren, also als Überträger des Feuerbrand-Erregers gelten, ist es wie in den vergangenen Jahren auch verboten, Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere zu bringen", erklärt dazu Landesrat Hans Berger. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni. Ausnahmen werden allerdings dann gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

jw