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Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel wird ausgeweitet

(LPA) Nachdem seit Sonntag in allen Anlagen der Apfelsorte Cripps Pink und ihrer Klone keine bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden dürfen, hat die Landesabteilung Landwirtschaft das Verbot nun ausgeweitet. Ab 8. April dürfen die Mittel in Obstbaulagen bis 500 Metern Meereshöhe nicht mehr verwendet werden.

Schritt für Schritt und angepasst an die Blüte wird das Verbot des Ausbringens bienengefährdender Pflanzenschutzmittel ausgeweitet. Nach den Cripps-Pink-Anlagen betrifft es ab 8. April auch alle Anlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe. Demnach dürfen in diesen Anlagen keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Azadirachtin (ausgenommen das Produkt Neemazal), a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dichlobenil, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Ethofenprox,  Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda cyhalothrin, Milbemectin, Oxydemeton-methyl, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron.

Seit 1. April sind dagegen die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. "Nachdem die Bienen als Vektoren, also als Überträger des Feuerbrand-Erregers gelten, ist es wie in den vergangenen Jahren auch verboten, Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere zu bringen", erklärt dazu Landesrat Hans Berger. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni. Ausnahmen werden allerdings dann gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr