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5. April: Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel

(LPA) Ab Sonntag, 5. April, dürfen in allen Anlage der Apfelsorte Cripps Pink und ihrer Klone keine bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Die Landesabteilung Landwirtschaft hat nun die entsprechende Liste der verbotenen Wirkstoffe veröffentlicht. Und auch die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Feuerbrandes sind wieder in Kraft.

Bereits im Jahr 1981 ist das Ausbringen bienengefährdender Pflanzenschutzmittel während der Zeit der Obstblüte per Gesetz verboten worden. "Nun gilt es, Jahr für Jahr die Wirkstoffe auszumachen, die eine Gefahr für die Bienen darstellen und den zeitlichen Rahmen des Verbots festzulegen", erklärt Landesrat Hans Berger.

Dies ist nun mit einem entsprechenden Dekret erfolgt. In die Kategorie der bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel fallen demnach alle Mittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Azadirachtin (ausgenommen das Produkt Neemazal), a-Cypermethrin, Bifenthrin, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dichlobenil, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Ethofenprox,  Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda cyhalothrin, Milbemectin, Oxydemeton-methyl, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron.

Ebenfalls am 1. April treten die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. "Nachdem die Bienen als Vektoren, also als Überträger des Feuerbrand-Erregers gelten, ist es wie in den vergangenen Jahren auch verboten, Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere zu bringen", so Landesrat Berger. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni. Ausnahmen werden allerdings dann gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr