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Neue Regelungen in Sachen Luft und Lärm: Infotreffen mit Gemeinden

(LPA) Eine Vielzahl neuer Regelungen für Unternehmen aber auch für Gemeinden gibt es in Sachen Luftreinhaltung und Lärmschutz. So müssen etwa Unternehmen über eine Emissionsberechtigung verfügen, für Wohn- und Gewerbegebiete gelten neue Lärmgrenzwerte. Die Fachleute aus dem Landesamt für Luft und Lärm haben die Neuerungen nun Vertretern von nicht weniger als 80 Gemeinden erläutert.

Gleich sechs Informationsveranstaltungen zu den Neuigkeiten in den Bereichen Luft und Lärm hat das zuständige Landesamt in den vergangenen Tagen organisiert. In Schlanders, Vahrn, Algund, Neumarkt, Bruneck und Bozen wurden nicht weniger als 150 Vertreter von 80 Gemeinden in die Neuheiten eingeführt. "Uns war es wichtig, die noch offenen Fragen mit den Gemeindevertretern zu klären und Unklarheiten auszuräumen", so Georg Pichler, Direktor des Landesamts für Luft und Lärm.

Wichtige Neuerungen hält der Bereich Luftreinhaltung bereit. Zwar besteht bereits seit Jahren die Pflicht für Betriebe, für ihre Anlagen eine Emissionsermächtigung einzuholen. "Neu ist, dass aufgrund eines Staatsgesetzes seit 2006 strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn ein Betrieb nicht über die nötige Ermächtigung verfügt oder die darin vorgesehenen Grenzwerte nicht einhält", so der Amtsdirektor.

Durch eine Anpassung der Landesgesetzgebung an die staatlichen Vorgaben haben Betriebe in Südtirol, denen noch eine Emissionsgenehmigung fehlt, bis Ende 2009 Zeit, diese einzuholen. Für welche Unternehmen die Pflicht einer solchen Ermächtigung gilt, zeigt  das Serviceportal des Landes unter www.egov.bz.it/service_detail_de.aspx?servid=1004641.

Neuerungen gibt's auch in Sachen Lärmschutz. So wurden neue Grenzwerte eingeführt, die etwa bei der Ausweisung neuer Wohngebiete in der Nähe von Straßen, Schienen oder Gewerbegebieten zu beachten sind. "Wird in der Nähe solcher Strukturen gebaut, sind nicht mehr die Betreiber für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich, sondern diejenigen, die nachträglich in der Nähe bauen", so der Amtsdirektor, der zudem auf die Möglichkeit einer Lärmverträglichkeitsprüfung verweist, die Gemeinden vor der Ausweisung solcher Zonen bei der Landesumweltagentur beantragen können.

chr