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I. Landschaftsschutzkommission: Aussiedlungen, Bannzonen, Seiser Alm

(LPA) Denkbar breit war die Palette der Themen, die die I. Landschaftsschutzkommission gestern (25. Februar) zu begutachten hatte. So ging es um den neuen Landschaftsplan von Feldthurns (siehe eigene Aussendung) ebenso wie um Hofaussiedlungen, Neuabgrenzungen von Bannzonen, die Bautätigkeit auf der Seiser Alm oder die Grenzen des Naturparks Fanes-Sennes-Prags.

Bereits so etwas wie ein Dauerthema in der I. Landschaftsschutzkommission ist die Seiser Alm. Gestern stand ein Antrag der Gemeinde Kastelruth zur Abänderung des Landschaftlichen Gebietsplans der Alm auf der Tagesordnung der Kommission. Er sah vor, den gastgewerblichen Betrieben auf der Alm die selben Erweiterungsmöglichkeiten einzuräumen, wie ähnlichen Betrieben außerhalb des Schutzgebiets Seiser Alm. "Damit hätten die 17 betroffenen Betriebe beträchtlich erweitert werden können und auch die Einrichtung einer Dienstwohung wäre möglich gewesen", so Roland Dellagiacoma, Vorsitzender der I. Landschaftsschutzkommission. Dies hätte eine rege Bautätigkeit zur Folge gehabt, die - laut mehrheitlich in der Kommission vertretener Ansicht - mit dem Ziel des Landschaftsschutzgebiets Seiser Alm nicht vereinbar gewesen wäre. Die I. Landschaftsschutzkommission hat den Antrag deshalb negativ begutachtet.

Auf der Tagesordnung der I. Landschaftsschutzkommission standen gestern auch mehrere Hofaussiedlungen. Normalerweise ist es eine vom Raumordnungsgesetz eigens vorgesehene Kommission bestehend aus Agrar-, Landschaftsschutz- und Raumordnungsexperten sowie dem betroffenen Bürgermeister, die zu eruieren hat, inwieweit eine Aussiedlung eines Hofs aus dem Dorfkern notwendig und sinnvoll ist und - falls ja - wohin der Hof ausgesiedelt werden darf. "Damit wird einer Zersiedelung vorgebaut", so Dellagiacoma. Gibt es keine andere Möglichkeit, als einen Hof in eine bestehende Bannzone auszusiedeln, muss mit dieser Frage die I. Landschaftsschutzkommission befasst werden. Dies war gestern in drei Fällen notwendig, zwei davon betrafen die Gemeinde Pfalzen, einer die Gemeinde Innichen. "Wir haben die Aussiedlung jeweils eines Hofs in Pfalzen und Innichen gutgeheißen, für die geplante Aussiedlung des 'Büschelehofs' in Pfalzen hat sich dagegen keine Mehrheit gefunden", so Dellagiacoma.

Positiv begutachtet hat die I. Landschaftsschutzkommission den Antrag der Gemeinde Wolkenstein, die Abgrenzung des Naturdenkmals "Steinerne Stadt" abzuändern. "Es handelt sich um eine geringfügige Grenzänderung, durch die es ermöglicht wird, die Talstation des Sellajoch-Sasso Levante-Sessellifts leicht zu verlegen", erklärt dazu der Kommissions-Vorsitzende.

Ebenfalls grünes Licht gab's für den Antrag der Gemeinde Enneberg, die Grenzen des Naturparks Fanes-Sennes-Prags im Bereich der Bergstation des "Miara"-Lifts leicht zu verschieben. "Man macht mit dieser geringfügigen Grenzänderung eine Erweiterung einer bereits bestehenden Beschneiungsanlage im äußersten Randbereich des Naturparks möglich", so Roland Dellagiacoma, der hervorhebt, dass die Grenzänderung auch dadurch möglich gemacht worden sei, dass die Gemeinde ihrerseits großzügige Ausgleichsmaßnahmen angeboten habe. "So stellt die Gemeinde Enneberg dem Landesamt für Naturparke eine Fläche im Ortsbereich 30 Jahre lang zur Verfügung, die für die Information rund um den Naturpark und für Initiativen zur Sensibilisierung für den Schutzgedanken genutzt werden kann", so der Vorsitzende der I. Landschaftsschutzkommission.

Um die Verlängerung einer Aufstiegsanlage ging's auch in einem Antrag der Gemeinde Latsch, der ebenfalls grünes Licht von der I. Landschaftsschutzkommission erhalten hat. Für die geplante talseitige Verlängerung des Lifts "Latsch I" im Skigebiet Tarscher Alm um 300 Meter müssen die Grenzen eines bestehenden Schutzgebiets verschoben werden.

Ein Ok der I. Landschaftsschutzkommission gab's schließlich auch für einen Antrag der Gemeinde Leifers, der die Erneuerung der Zufahrt zu den Höfen Mausegger, Mair, Gschlössler und Buchner und damit einhergehende Eingriffe in die als Naturdenkmal ausgewiesene Brantentalschlucht vorsieht. Begründet wird die Notwendigkeit einer neuen Zufahrt für die Höfe aufgrund der Steilheit der bestehenden Straße und der dort herrschenden akuten Steinschlaggefahr. Die neue Trasse der Zufahrt verläuft auf einer Strecke von rund 600 Metern durch das geschützte Gebiet der Brantentalschlucht, sodass - soll das Bauvorhaben realisiert werden - die Grenzen des Naturdenkmals verschoben werden müssen. "Die neue Erschließung der Höfe wird nicht ohne Eingriffe in das bisherige Naturdenkmal und das Gebiet rund um das Peterköfele abgehen", erklärt dazu Kommissions-Vorsitzender Dellagiacoma. Alle Eingriffe würden allerdings in strikter Absprache zwischen Gemeinde und Landschaftsschutz erfolgen.

chr