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Aushubmaterial soll wiederverwertet werden

LPA - Erde und Steine, die von Aushüben in nicht verseuchten Gebieten stammen, können künftig auf Baustellen, als Baumaterialien oder für Wiederherstellungen im Bereich Umwelt. Dies hat die Landesregierung gestern, 26. Jänner, beschlossen. Für die Klassifizierung werden die Kriterien der entsprechenden EU-Richtlinie übernommen.

Die Landesumweltagentur hat die Kriterien der EU-Richtlinie (2008/2008/98/) für Südtirol übernommen und angepasst. Sie wurden von der Landesregierung nun genehmigt. Erde und Steine aus Aushub können somit wiederverwertet werden, falls sie nicht aus verseuchten Gebieten oder möglicherweise verseuchten Gebieten stammen. Das Material kann nach bestimmten anerkannten Techniken als Baumaterial genutzt werden. Auch für Wiederherstellungen im Umweltbereich ist die Nutzung von Erde und Steinen aus Aushub möglich. Dazu müssen die Arbeiten aber vorab im Sinne des Landschaftsschutzgesetzes genehmigt worden sein.

Wer Aushubmaterial auf Baustellen, als Baumaterial oder für Wiederherstellungen im Umweltbereich nutzt, muss ein Fomular ausfüllen und dieses auch im Betrieb aufbewahren. Darin werden die Qualität, die Menge sowie die Herkunft und der Bestimmungsort des Materials verzeichnet.

Aushubmaterial darf auch auf der Baustelle und außerhalb des Baustellenareals gelagert werden, bis die entsprechenden Arbeiten abgeschlossen sind. In diesem Fall ist auch der Lagerungsort im Formular anzugeben.

Die Formulare für die Verwendung bzw. Klassifizierung von Aushubmaterial gibt es beim Landesamt für Abfallwirtschaft in der Landesumweltagentur, Amba-Alagi-Straße 35, in Bozen. Dort kann man sich ebenso wie unter der Rufnummer 0471 411880, der Faxnummer 0471 411889 und der E-Mail-Adresse: gestione.rifiuti@provincia.bz.it über die Nutzung und Einstufung des Aushubmaterials informieren.

SAN