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Forststation Jenesien macht gegen widerrechtliche Jaucheentsorgung mobil

LPA – Gegen illegale Jaucheentsorgung macht die Forststation Jenesien mobil, nachdem in diesen Tagen in ihrem Zuständigkeitsbereich wiederum ein solches Umweltvergehen aufgedeckt worden ist. Die Forstbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ausbringung von Wirtschaftsdünger nur innerhalb der Vegetationszeit erlaubt ist.

Nach einem weiteren Fall illegaler Jaucheentsorgung macht die Forststation Jenesien gegen die Umweltsünder mobil

Immer wieder wurde in der vergangenen Zeit Jauche und Gülle widerrechtlich in den Möltner Bach geleitet. Dadurch wurde das ökologische Gleichgewicht des Gewässers erheblich geschädigt. Nun mussten Beamte der Forststation Jenesien erneut ein solches Umweltvergehen feststellen: Dabei wurde Jauche durch Rohrleitungen über ein Seitengewässer illegal in den Möltner Bach eingeleitet. Die Forstbeamten konnten den Verursacher dieser umweltschädigenden Aktion ausfindig machen und zur Rechenschaft ziehen. „Leider bringt dieses unverantwortliche Verhalten Einzelner einen gesamten Berufsstand in Verruf“, bedauert die Forstbehörde.

In diesem Zusammenhang erinnert die Forstbehörde daran, dass die Ausbringung von Wirtschaftsdünger (darunter Mist, Jauche, Gülle) nur innerhalb der Vegetationszeit erlaubt ist. Vom 1. Dezember bis Ende Februar, auf gefrorenen oder schneebedeckten Böden, auf wassergesättigten oder überschwemmten Böden sowie auf Böden mit anstehendem Grundwasser oder mit aktiven Rutschungen, im Wald, in unmittelbarer Nähe von Wasserläufen und Seen sowie in unmittelbarer Nähe von Strassen und Siedlungen ist das Ausbringen von Düngemitteln untersagt.

Um weitere Umweltvergehen zu unterbinden, hat die Forststation Jenesien die Kontrollen in ihrem Einzugsgebiet verschärft.

 

 

jw