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Forstdienst geht gegen Motorschlittenfahrten vor

(LPA) Bei den Forstdienststellen des Landes gehen auch dieser Tage Klagen über Fahrten mit Motorschlitten ein. Deshalb macht der Forstdienst noch einmal darauf aufmerksam, dass solche Fahrten in geschützten Gebieten gesetzlich verboten sind. "Wir werden in den kommenden Wochen gezielt Kontrollen vornehmen", heißt es in einer Stellungnahme der Landesabteilung Forstwirtschaft.

Das Landesgesetz 10 aus dem Jahre 1990 verbiete das Befahren geschützter Gebiete mit jeder Art von motorbetriebenen Fahrzeugen, heißt es aus der Landesabteilung Forstwirtschaft. "Trotzdem werden wir immer wieder darüber informiert, dass Motorschlittencliquen nächtliche Rundfahrten in Skigebieten, etwa der Sellarunde, oder auf Schutzhütten in Naturparks und Landschaftsschutzgebieten, etwa auf der Villanderer Alm, organisieren."

Dabei würden ökologisch sensible Schutzwald- und Almregionen befahren, Lebensräume von Wildtieren und Erholungssuchende ge- aber auch Loipen zerstört, heißt es in der Stellungnahme. Nicht zuletzt brächten die Fahrten auch einen beträchtlichen Imageschaden für ein auf Natur setzendes Urlaubsland mit sich. 

Die Landesabteilung Forstwirtschaft habe deshalb ihre Mitarbeiter angewiesen, in den kommenden Wochen gezielt Kontrollen durchzuführen. Auch würden Anträge um Fahrermächtigungen genau überprüft und nur bei nachgewiesener Notwendigkeit erteilt. "Nicht jedes entlegene Grundstück und jede Hütte müssen im Winter mit dem Motorschlitten erreicht werden", unterstreicht man in der Landesabteilung Forstwirtschaft und macht zudem auf die derzeit erhebliche Lawinengefahr bei Fahrten ins Hochgebirge aufmerksam.

"Unsere Mitarbeiter werden alle eingehenden Hinweise der Bevölkerung überprüfen und diesen nachgehen", heißt es in der Stellungnahme der Landesabteilung Forstwirtschaft. Deren Verantwortliche ersuchen zudem Gemeinden und Pistenbetreiber, geeignete Maßnahmen zu setzen, um Missbräuche von Motorschlittenfahrten einzuschränken.

chr